#1
|
|||
|
|||
Aufhebung Schwerbehindertengrad
Hallo,
Ich hatte von Oktober 2002 - Januar 2003 eine Chemo- und Bestrahlungsbehandlung, weil ich an Non-Hodgkin erkrankt war. Ich hatte mir daraufhin einen Schwerbehindertenausweis ausstellen lassen, dieser wurde mit 100% angesetzt. Nun habe ich einen Brief vom Versorgungsamt bekommen, das sie mir die Schwerbehinderung komplett runtersetzen, also auf 0%. Das ganze praktisch nach 3,5 Jahren. Ich höre nun immer und überall das die Heilbewährungszeit 5 Jahre beträgt! Finde aber hierzu keinerlei Vorlagen wo die Zeit genau drinsteht. Das Versorgungsamt schreibt, "Die Zeit der Heilbewährung beträgt nach den Anhaltspunkten für die Ärztliche Gutachtertätigkeit im Schwerbehindertenrecht drei und nicht fünf Jahre." Auf der Seite http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/index.html habe ich nichts hierzu gefunden. Da es für mich um einen Job geht, ich möchte mich aufgrund meiner Schwerbehinderung auf eine Stelle bewerben für die ich eigentlich bereits zu alt bin, aber über die Schwerbehinderung käme ich rein. Würde ich mich freuen, wenn mir jemand zu obigen Sachverhalt weiterhelfen kann. Also eventl. eine genaue Fundstelle oder über Urteile oder andere Erfahrungen. |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|