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  #1  
Alt 06.05.2005, 05:08
Opti-Ruth Opti-Ruth ist offline
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Standard Behandlungskosten - was kommt auf mich zu??????

Bei mir wurde vor 2 Wochen Brustkrebs festgestellt (OP steht bevor, habe aber noch keinen Termin). Die Krankheit selbst macht mir (noch) nicht soviel Angst wie die Angst vor den Kosten. Als Alleinerziehende mit drei Kindern, die im April Arbeitslosengeld 2 beantragen musste, hat mich HARTZ IV voll erwischt. 185 EUR für uns alle inkl.! Miete. Ich kämpfe seit zwei Wochen gegen den Bescheid an. Die Angst vor den Kosten der Behandlung lässt mich nicht mehr schlafen. Was kommt auf mich zu? Ich bin gesetzlich versichert in der IKK ohne Zusatzversicherung. Muss die Kasse mich von Zuzahlungen befreien? Ich erhielt die Auskunft, dass das bei Krebs von der Diagnose des Arztet abhängig ist???? Wer kann mir Infos und Tips geben?
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  #2  
Alt 06.05.2005, 07:57
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Tanja1 Tanja1 ist offline
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Standard Behandlungskosten - was kommt auf mich zu??????

Guten Morgen,
leider kann ich Deine Fragen auch nicht konkret beantworten, schau doch mal unter Rechtliches, etwas weiter unten im Forum, nach, dort findest Du bestimmt eine Menge Antworten.
Ich kann Dir nur sagen, die Kosten die bislang auf mich zugekommen sind, sind schon ganz schön hoch, mit jedem Chemozyklus gab es ein neues Rezept für 3 Medikamente gegen die Nebenwirkungen, dann natürlich die Arztgebühr alle 1/4 Jahr, dann die 10,-Euro für den KH Aufenthalt, also es läppert sich schon.
Wie das mit der Befreiung funkioniert weiss ich leider nicht, ich weiss nur, das je nach Arztdiagnose, Krebs, als eine chronische Erkrankung anerkannt wird und Du damit noch 1% von Deinem Bruttoeinkommen zuzahlen musst. Am Besten fragst Du da bei Deiner KK nach, die sind da eigentlich immer sehr hilfsbereit hab ich festgestellt.
Ich wünsch Dir viel Kraft für die Zeit die nun kommt und alles Gute.
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  #3  
Alt 06.05.2005, 09:11
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Standard Behandlungskosten - was kommt auf mich zu??????

Liebe Rut, ich würde den Arzt über Deine finanzielle Situation aufklären, damit er sich dafür einsetzen kann, dass Du von Zuzahlung befreit wirst. Wenn er oder sie Bescheid wissen, werden sie sicher alles dafür tun, damit Du finanziell so wenig wie möglich belastet wirst. HAst Du denn sonst Unterstützung. Was machen Deine Kinder wenn Du ins Krankenhaus musst?
Oder sind sie schön älter?
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  #4  
Alt 06.05.2005, 09:54
Opti-Ruth Opti-Ruth ist offline
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Standard Behandlungskosten - was kommt auf mich zu??????

Hallo Elbetta,
mein Hausarzt weiss bescheid, ich bin am Mittwoch zusammengeklappt,mein Jüngster hat mich hingebracht. Der Arzt schüttelte auch nur den Kopf darüber was mit mir am arbeitsamt (jetzt arge (arbeitsgemeinschaf)) gemacht wurde.meine kids sind 14, 17 und 20. Es ist mir ein großer Trost, dass sie nicht mehr klein sind. Und bald ist auch der Druck weg wegen dem Abi. Meine Tochter (die älteste) macht gerade die Prüfungen, das war alles eine schlimme Belastung für sie. Heute schreibst sie das schlimmste" Fach Mathe. Meine Daumen sind schon ganz blau vom vielen drücken. Ich frag bei der Krankenkasse noch mal nach.danke für deinen Rat
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  #5  
Alt 06.05.2005, 10:09
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Standard Behandlungskosten - was kommt auf mich zu??????

Liebe Rut, direkt mit der Krankenkasse zu sprechen ist sicher auch gut. Da sitzen ja auch Menschen und wenn sie wissen in welcher Lage man ist, sind sie sicher auch hilfsbereit.
Als ich so krank war, habe ich auch offen darüber geredet und sehr viel Hilfe und Zuwendung von anderen Menschen erfahren. Auch von solchen, die mir gar nicht so nahe standen.

Ich hatte eine schlimme Chemotherapie. Aber es war gut durchzustehen, weil alle so lieb zu mir waren.
Deshalb habe ich, so schlimm wie alles war, keine schlechten Erinnerungen an die Zeit.

Und diese Hilfe habe ich natürlich nur bekommen, weil alle wußten, was mit mir los war.

OB Kinder schon so reagieren Können ist natürlich die Frage. Man möchte sie ja so wenig wie möglich belasten. Aber immer geht das ja nicht.

Meine Kusine, die auch schwer krank ist, hat drei Söhne im Alter Deiner Jüngsten und hofft, sie kriegen nicht alles so mit. Aber einfach ist das für Kinder sicher nicht. Auf jeden Fall wünsche ich Deiner Tochter aauch den Erfolg.

Kannst Du mit den arge Leuten offen sprechen. Oder geht das nicht? Deine Elbetta
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  #6  
Alt 06.05.2005, 14:43
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Standard Behandlungskosten - was kommt auf mich zu??????

Hallo Opti-Ruth,
wenn Du bisher keine chronische Krankheit hattest, wirst Du Dich noch ein wenig gedulden müssen.

Hast Du womöglich Bluthochdruck, der bereits seit längerem behandelt wird? Oder etwas anderes in der Art?

Falls nicht: Brustkrebs ist eine chron. Erkrankung, aber um als Chroniker von der Zuzahlung befreit zu werden, muß man zum einen ein Jahr lang in jedem Quartal wegen dieser chron. Krankheit bei einem Arzt in Behandlung gewesen sein.

Zum anderen muß man 1 % des Jahreseinkommens selbst tragen, d. h. wenn Du diese Summe überschreitest, kannst Du Dich als Chroniker führen lassen u. natürlich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.

Dazu gehört dann auch die Zuzahlung während des Krankenhausaufenthaltes, die Zuzahlung für die Hilfsmittel, B-Hs usw.

Wenn Du 1 % erreicht hast, d. h. die Rezeptgebühren und die Zuzahlungen werden zusammengezählt, dann läßt Dir einfach von der Kasse das Formular zur Befreiung zuschicken.

Dein Arzt bescheinigt auf dem einen ganz kurz, um welche Krankheit es sich handelt u. unterschreibt das Formular.

Du füllst das andere Formular aus, wo nach Deinem Einkommen gefragt wird. Dann legst Du die Quittungen bei u. den Nachweis über Dein derzeitiges Einkommen.

Wenn Du damit zur Krankenkasse gehst, wird dort erfahrungsgemäß - wenn man alles ordentlich zusammengestellt hat - gleich abgestempelt u. Du erhältst die Chronikerkarte, die Dich von Zuzahlungen für dieses Jahr befreit.

Im folgenden Jahr geht es dann formloser zu, ein Anruf bei der Kasse genügt dann.

Was das Einkommen angeht, hast Du Wohngeld beantragt? Hast Du Dich von den GEZ-Gebühren befreien lassen? Hast Du bei der Telekom einen Antrag auf Gebührenerlass beantragt? (es wird einem da ein prozentualer Anteil auf die Gebühren erlassen - Anruf unter 0800-3301000, damit sie Dir ein Formular zuschicken)

Ich habe mal gelesen, daß man eine bestimmte, einmalige Summe von der Krebshilfe bekommen kann. Das sind wohl so 800 Euro, wenn ich mich recht erinnere.
Mehr fällt mir im Moment nicht ein.

Alles Gute für Dich, wenn Du noch Fragen hast, melde Dich, Claudi
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  #7  
Alt 06.05.2005, 14:50
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Standard Behandlungskosten - was kommt auf mich zu??????

Nachtrag:
Bist Du sicher, daß Ihr nur 185 EUR erhaltet?
Das kann doch eigentlich nicht sein, denke ich. Der Regelsatz ist doch höher.
http://www.mdr.de/nachrichten/reform...9.html#absatz5
LG
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  #8  
Alt 06.05.2005, 16:31
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Standard Behandlungskosten - was kommt auf mich zu??????

Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß der Satz in Deinem Fall stimmt, Opti-Ruth. Ich würde, wie hier schon vorgeschlagen wurde, erstmal einen Termin mit der Krankenkasse vereinbaren und alles besprechen. Je nachdem, wie das Gespräch verläuft, würde ich natürlich auch den behandelnden Arzt miteinbinden. Und zu guter Letzt natürlich die Agentur für Arbeit! Du solltest alles ganz genau schildern und Dir Notizen machen, was Dir alle sagen. Nur dann findest Du Dich richtig im Kostendschungel zurecht. Du schaffst das, da bin ich sicher - schließlich erziehst Du grad 3 Kids im "Flegelalter" :-)

Lieben Gruß, Simone
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  #9  
Alt 06.05.2005, 17:03
Opti-Ruth Opti-Ruth ist offline
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Standard Behandlungskosten - was kommt auf mich zu??????

Vielen lieben Dank für Eure Tips. Hab mir gleich Notizen gemacht was ich nächste Woche unternehmen kann. Beim Allg2 kämpfe ich seit 2 Wochen mit der Arge. Die haben mich total verar..... Entschuldigung anders kann ich es nicht sagen. Ist eine lange traurige Geschichte, die mich viel Kraft gekostet hat. Ich kämpfe weiter wie ein Löwe, aber bin doch immer der Verlierer.
Mit der Befreiung von der Krankenkasse habe ich mehr Hoffnung. Ich hatte chronische Kieferhöhlenentzündung (dadurch auch meine Arbeit verloren)zudem quäle ich mich seit 10 Jahren mit chron. Gelenkschmerzen herum. Aber ich war nicht oft beim Arzt deswegen, die fanden ja immer die Ursache nicht. Als beufstätige Mutter hatte ich meist die Zähne zusammen gebissen und weitergearbeitet. Als ich beim Untersuchungstermin für die Bk Behandlung in der Klinik war, kam ich mit einer Pat. ins Gespräch, die genau dieselben Symptome hatte. Ich dachte, die beschreibt m e i n Leben. Bei ihr ist es Spätfolge einer Borreliose. Vorsichtshalber habe ich mir über die Selbsthilfegruppe Borreliose einen Arzttermin besorgt um das endlich untersuchen und vielleicht behandeln zu können. Alles kann eigentlich nur besser werden, darum gebe ich nicht auf.War schon oft am Tiefpunkt mit drei Kindern allein, und mein Lebensmotto "Man schafft alles wenn man muss" war immer mein Strohhalm an dem ich mich wieder rauszog. Diesmal half mir mein Satz allein nicht mehr, aber die Unterstützung in diesem Forum und im Chat. Danke euch allen und alles Liebe - wir schaffen das!!!!! Ruth
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  #10  
Alt 06.05.2005, 19:18
Opti-Ruth Opti-Ruth ist offline
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Standard Behandlungskosten - was kommt auf mich zu??????

Ich brauch noch eine Info, jdie ihr mir vielleicht geben könnt. Betrifft: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ------
Nach 6 Wochen Krankmeldung beginnt doch das Krankengeld von der Krankenkasse. Ich möchte es möglichst lange rausziehen bis es soweit kommt.
(Für mich ist es wichtig, da ich ja gegen diese lachhaften Allg2 Bescheide Widerspruch laufen habe, und natürlich auf Nachzahlung hoffe. Unterbrechnung durch Krankengeldbezug,bin ich sicher wird sich wieder negativ auswirken)Wie wird das gerechnet? Krankengeld erst ab 6 Wochen am Stück AUfähigkeit? Wie ist das, wenn ich immer wieder, z.B. während der Chemo,Zeiten habe ohne Krankmeldung, beginnen dann die 6 Wochen von vorn?
Liebe Grüße
Ruth
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  #11  
Alt 06.05.2005, 20:53
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Standard Behandlungskosten - was kommt auf mich zu??????

Ich hoffe auch für Dich, dass der Satz oben 187 Euro nicht stimmt, aber es kann schon sein, weil alles Einkommen auch von den Kindern angerechnet wird. Zum Beispiel Unterhalt für Kinder.

Wichtig ist aber auch, dass man überhaupt was bekommt, sonst verliert man nämlich auch noch die Krankenversicherrung.
Ich habe vorletzte Woche ein paar mal mit einer mit einer Freundin gesprochen, deren Partner gar keine Ansprüche mehr hatte und deshalb nicht mehr krankenversichert war. Er mußte aber wegen einer lebensbedrohlichen Anämie sofort eine Bluttransfusion bekommen.
Der Arzt hat das dann auch gemacht, ohne es in Rechnung zu stellen. Aber sie müssen das Blut bezahlen, gleich ein paar hundert Euro.
Das ist nämlich die totale Katastrophe, wenn man wegen Partner oder Kindereinkommen keine Unterstützung mehr bekommt und dann automatisch auch nicht mehr Krankenversichert ist.
Es ist wirklich schauderhaft.

Über die anderen Sachen weiss ich leider nicht gut genug Bescheid, um Dir raten zu könnnen. Aber es wird sich bestimmt noch jemand melden. Alles Gute Elbetta
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  #12  
Alt 06.05.2005, 23:36
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kocki kocki ist offline
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Standard Behandlungskosten - was kommt auf mich zu??????

Hallo Ruth
Sieh zu das du in eine Studie reinkommst, dann werden alle Kosten übernommen !
Da mußt du dich im Krankenhaus oder bei deinem Arzt informieren.
Gruß Ilona
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  #13  
Alt 07.05.2005, 01:48
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Standard Behandlungskosten - was kommt auf mich zu??????

Hallo Ruth,

es gibt bei den Krankenkassen immer eine Einkommensgrenze, unter der Du gänzlich von Zuzahlungen befreit bist; hat mit der chronischen Krankheit und dem 1% nichts zu tun; diese Regelung ist vor allem für die, die über der Befreiungsgrenze liegen und deren Krankheitskosten dann 1% überschreiten! In der Krankenkasse erfährst Du alles, wohl auch telefonisch. Wenn Dein Einkommen so gering ist, müsste es noch Sozialhilfe geben! Ich kenne mich mit den neuen Regelungen nicht gut aus; ich glaube, Du musst beim zuständigen Sozialamt (Gemeinde?) anrufen. Dort erfährst du auch, von welchen Gebühren Du befreit werden kannst, oder welche gemindert werden können und wo Du das beantragen kannst. Das alles ist kompliziert aber zu schaffen.

Toll, dass Deine Kinder gut lernen, das ist das Allerwichtigste!

Liebe Ruth, dass Du immer der Verlierer bist, dieses Mantra musst Du jetzt endgültig verlernen, es ist in Deiner ganzen Situation lähmend!

Und jetzt noch etwas: In den Antworten hier ist auch Einiges, z.B. über die Chroniker-Regelung, Einsatz des Arztes bei Hilfesuche, usw., was nur verwirrend ist. Ich weiss, dass alles gut gemeint ist, es hat aber nicht viel Sinn etwas zu schreiben, wenn man selbst nicht richtig informiert ist.
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  #14  
Alt 07.05.2005, 10:26
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Caroline3 Caroline3 ist offline
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Standard Behandlungskosten - was kommt auf mich zu??????

Hallo Ruth!
Gestern erzählte mir eine Mitpatientin, dass es bei der Deutschen Krebshilfe einen Härtefonds gibt. Sie hat den Antrag dafür beim Sozialdienst direkt im Krankenhaus gestellt. Sie ist auch Hartz IV Empfängerin und kann je nach Einkommen zwischen 150 und 800€ bekommen!
Es gibt auch eine Broschüre bei der Deutschen Krebshilfe "Wegweiser für Sozialleistungen", vielleicht hilft dir der auch weiter.
Alles Gute und viel Kraft, Caroline
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  #15  
Alt 07.05.2005, 13:06
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Standard Behandlungskosten - was kommt auf mich zu??????

Hallo TP,
so wie es aussieht, hast Du vergessen, daß wir so was wie eine Gesundheitsreform hatten.

Durch diese ist die Geringfügigkeits-Klausel weggefallen, mit dem Ergebnis, daß zu Anfang zu heftigen Reaktionen kam, weil plötzlich sogar Heimbewohner und Sozialhilfeempfänger zur Kasse gebeten wurden.

Lediglich die Zuzahlung zu den Zahnarztkosten wurde erst zum 01.01.05 geändert, d. h. bis zu dem Datum lag hier noch die alte Regelung vor.

Siehe bitte selbst:
2. Belastungsgrenze
Ab dem Jahr 2004 ersetzt folgende einheitliche Belastungsgrenze die bisherige vollständige bzw. teilweise Befreiung von Zuzahlungen:

* Für alle Versicherten einschließlich der Sozialhilfeempfänger gilt künftig für alle Zuzahlungen gleichermaßen eine Belastungsobergrenze in Höhe von 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Obergrenze 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

* Für Kinder und nicht berufstätige Ehegatten werden bei der Höhe des zugrundezulegenden Einkommens Freibeträge berücksichtigt.

Wird die maßgebliche Belastungsgrenze bereits innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, so hat die Krankenkasse eine Bescheinigung darüber zu erteilen, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind.

Liebe Grüße von Claudi
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