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Alt 05.01.2011, 11:08
Marylou56 Marylou56 ist offline
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Beiträge: 27
Standard AW: Hilfe bei Problem mit Pflichtversicherung KK

Hallo Karin,

also mir ist nicht ganz klar, wieso deine Mutter die Beiträge selber einzahlen mußte. Im Regelfall ist es doch so, daß die RV von der Bruttorente die Beiträge zur KK und zur Pflegeversicherung einbehält und überweist...
Seit 2007 besteht die Pflicht zur KV, seitdem muss jeder einen nahtlosen Versicherungsverlauf nachweisen. Die KK hat gar keine andere Möglichkeit als die Beiträge nachzufordern.Ohne Beiträge keine Mitgliedschaft, kann man verstehen..
Vor 2007 bestand eine KANN-Regelung, d.h. die KK hatte einen Ermessensspielraum, bei den Mitgliedschaften. Nach 2007 besteht eine IST-Regelung, sie müssen nach dem Gesetz handeln und nicht anders...
Es wird wohl nicht anders bei deiner Mutter gehen, die KK handelt schon kulant, wenn sie Ratenzahlung anbietet.
Ich kenne Bezieher von Hartz VI, die die Anmeldefrist verpasst haben, die zahlen ganz mühsam in kleinsten Raten ihre Beiträge nach.
Ziel des Gesetzes ist, das jeder gesundheitlich abgesichert ist, aber auch zur Solidargemeinschaft mit seinen finanziellen Möglichkeiten beiträgt.

Wünsche dir viel Erfolg bei den weiteren Verhandlungen...
Gruß von Mary
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