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  #7  
Alt 25.04.2004, 21:26
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Patientenverfügung

Das Ganze nennt man eine Vorsorgevollmacht. Die sollte man machen. Es wird dann alles nicht so kompliziert. Diese Vollmacht ist für den Fall, das wenn die Krankheit ein Ausmaß angenommen hat, wo man nicht mehr selber für sich reden kann, die befugte Person bestimmen kann, auch finanzielle Angelegenheiten.
Viele Grüsse
Gunter

P.S. wen es interessiert, ich werde Morgen diese Vorsorgevollmacht bei einem Notar machen lassen und kann dann genaueres sagen.
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