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#1
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AW: Arbeitsamt....
Ich hatte in Erinnerung, dass die Berechnungsgrundlage die Einkünfte des letzten Jahres sind. Was immer das war, ob nur Krankengeld, Mischung Gehalt und Krankengeld, am Ende bekommt man 60 % von diesen Einkünften.
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#2
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AW: Arbeitsamt....
Oh man, nicht genug, dass man an dieser Krankheit zu kauen hat..nee, es gibt auch noch Geld im Hungerformat.
Trotzdem Danke für die Antworten
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*Wie schnell merkt man, dass die Uhr des Lebens ablaufen kann? In dem Moment, wenn man eine Diagnose gesagt bekommt, die einen den Boden unter den Füßen wegzieht...doch Ziel ist es, sich von dieser Tatsache nicht einholen zu lassen...der Kampf dagegen, ist unausweichlich!*
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#3
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AW: Arbeitsamt....
Hallo!
Lasst Euch einmal in einer Beratungsstelle der Wohlfahrtsverbände oder Organisation z.B. VDK oder Sozialverband Deutschlands beraten. Ob es Sinn hat HartzIV zu beantragen oder nicht bzw.wie die Erfolgsaussichten sind, etwas zu bekommen, kann man als Außenstehender sehr schlecht abschätzen. Dies ist von vielen Faktoren z.B. Höhe der Miete und Nebenkosten, unterhaltspflichtigen Kindern usw. abhängig. Wenn man auf Hartz IV verzichtet, besteht eventuell die Möglichkeit andere Sozialleistungen z.B. Wohngeld zu bekommen. Eine gute und unabhängige Beratung ist wirklich wichtig. Die Deutsche Krebshilfe hat einen "Wegweiser zu Sozialleistungen" herausgegeben, welcher kostenlos als Broschüre bzw. Download bezogen werden kann, die URL lautet:http://www.krebshilfe.de/blaue-ratgeber.html Sollte Deine Partnerin, bedingt durch die Krankheit, nicht mehr in ihrem bisherigen Beruf arbeiten können,besteht die Möglichkeit beim Rentenversicherungsträger "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" zu beantragen", siehe Webseite der DRV unter der URL:http://www.deutsche-rentenversicheru...eben_node.html Wichtig ist auch ein Schwerbehindertenausweis, der einige Vergünstigungen bietet. Liebe Grüße! Elisabethh. |
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