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#1
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AW: Arbeitsamt....
ja aber beim arbeitsamt sagen sie doch immer wenn du krankgeschrieben bist , bist du nicht vermittelbar und hast somit keinen anspruch auf arbeitslosengeld weil man dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung steht.
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#2
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AW: Arbeitsamt....
Lieber F.S.!
Das Arbeitsamt ist froh, dass Du eine genehmigte und durch die Deutsche Rentenversicherung, finanzierte Rehamaßnahme hast. Das AA macht Dir keine Schwierigkeiten, die überbrücken diese 4 Wochen. Wenn es dann um die Vermittlung in den neuen Beruf geht, sind sie ja eh wieder mit gefordert. Ruhe Dich noch ein bißchen aus, erledige ein paar liegen gebliebene Dinge, denn diese Rehas sind manchmal ganz schön streßig, besonders in der ersten Zeit. Ich wünsche Dir alles Gute! Elisabethh. |
#3
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AW: Arbeitsamt....
Hallo...
Ich habe auch eine Frage zum Arbeitsamt. Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus. Meine Partnerin ist jetzt noch bis zum 30.o9. krankgeschrieben und möchte dann am o1.Oktober wieder anfangen zu arbeiten. Folgendes: während ihrer Krankheit ist der Arbeitsvertrag (1 Jahr Befristung ) am 30. o1.1o ausgelaufen und somit wäre sie rein theoretisch arbeitslos oder ist sie es sogar, aber sie steht dem Arbeitsmarkt auf Grund ihrer Krankschreibung und Krankheit nicht zu Verfügung. Nun zu meiner Frage: Kann sie trotzdem das Hamburger Model zur Arbeitsaufnahme beantragen, oder geht das nicht, weil sie die ganze Zeit krankgeschrieben war bis zum Wiederantritt der Arbeit? Vielen Dank im Voraus. LG Aby
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*Wie schnell merkt man, dass die Uhr des Lebens ablaufen kann? In dem Moment, wenn man eine Diagnose gesagt bekommt, die einen den Boden unter den Füßen wegzieht...doch Ziel ist es, sich von dieser Tatsache nicht einholen zu lassen...der Kampf dagegen, ist unausweichlich!*
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#4
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AW: Arbeitsamt....
Hallo Elisabeth,
freue mich immer, wenn ich was von Dir lese. Also zum Beitrag: Das Arbeitsamt überbrückt das nicht, in dieser Zeit der Reha gibts Überbrückungsgeld und das kommt aus dem Topf der Rentenversicherung und darüber freut sich das Arbeitsamt und hat somit überhaupt nichts gegen eine Reha. Hast Du noch nicht bemerkt, daß die Ämter gerne was an andere Ämter abschieben, um ihren Topf zu schonen. Gruß Altmann |
#5
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AW: Arbeitsamt....
jo das stimmt hab ich auch schon gemerkt..... sorry hab festgestellt das meine ausführungen nich ganz korrekt sind natürlich wurde mein hautkrebs 2009 und nich 2008 wie ich geschrieben hatte festgestellt und behandelt.
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#6
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AW: Arbeitsamt....
Hallo FS, nach Aussteuerung der Krankenkasse zahlt auch bei weiterer Arbeitsunfähigkeit das AAmt nach der so genannten Nahtlosigkeitsregelung ALG I. Hat man dir etwas anderes gesagt, so ist dies eine FEHLINFORMATION von Seiten des Amteskommt (und das kommt ja wohl mehr als häufig vor). Wir haben diesen Fall so selber genau so gehabt und es gab 0 Probleme, du kannst also beruhigt krankgeschrieben bleiben bis zur Reha.
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Herzlichst Sabine |
#7
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AW: Arbeitsamt....
ich dank dir. dann muss ich mich da nochmal ein bisel schlau machen hab mittwoch ein termin bei meiner rehaberaterin vieleicht kann sie mir auch noch ein paar tips geben. mfg. F.S.
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