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#1
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AW: Arbeitsamt....
Hallo FS,
geh doch zu deinem Arzt, der schreibt dich doch bestimmt die paar Wochen noch krank. Oder bist du wirklich so fit und arbeitsfähig oder arbeitswütig, denk mal nach. Wenn du jetzt so lange krank warst, dann kommts doch auf die paar Wochen auch nicht an. Es ist nur, du mußt irgendeinen Nachweis haben für die DRV, entweder Krankmeldung oder eben Arbeitsamt, damit keine Lücke entsteht. Sprich doch mit deinem Arzt. Gruß Altmann |
#2
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AW: Arbeitsamt....
Hallo,
ich bekomme auch seit letzter Woche Arbeitslosengeld, weil die 78 Wochen Krankengeld um sind. Beim Amt musste ich mehrere Schweigepflichtsentbindungen für die Ärzte unterschreiben: der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit prüft nämlich, ob die Sonderregelung nach § 125 in Frage kommt. Das heißt, dass man eben nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Der Sachbearbeiter sagte mir, dass die Agentur in Vorleistung tritt, ich also jetzt schon das Geld bekomme, obwohl das Gutachten wahrscheinlich einige Zeit dauern wird. Bis die von den Ärzten und Kliniken die Unterlagen haben, bin ich hoffentlich schon wieder am arbeiten. Gruß Orchidee |
#3
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AW: Arbeitsamt....
als ich mich arbeitslos gemeldet hab bekam ich einen gesundheits fragebogen als ich dann bei der arbeitsvermittlerin war sagte sie mir diesen brauch sie nicht. da ja bei mir schon alles feststeht. alles nen bisel merkwürdig aber naja.
mfg. F.S. |
#4
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AW: Arbeitsamt....
Hallo FS,
was steht bitte fest, Deine Erkrankung, Deine Reha oder Deine Arbeitsfähigkeit. Kicher . . . . Gruß Altmann |
#5
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AW: Arbeitsamt....
du willst mich nich richtig verstehn oder? also nochmal langsam zum mitschreiben im april 2008 wurde bei mir hautkrebs festgestellt ( im muttermal 13x8cm.) dann hab ich im august 2008 nach meiner anschlussheilbehandlung ( reha ) einen antrag auf berufliche reha gestellt ( neue berufsausbildung ) diese fängt am 18.10.2010 nun endlich an. aber mein krankengeld endet am 15.09.2010 deshalb muss ich mich für ca. 4 wochen arbeitslos melden. so ich hoffe du hast es jetzt verstanden mfg F.S.
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#6
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AW: Arbeitsamt....
Hallo FS,
wenn du nicht arbeitsfähig bist, kannst du weiter krankgeschrieben bleiben und solltest es auch und bekommst dennoch vom Arbeitsamt Geld nachdem das Krankengeld ausgelaufen ist und zwar ohne den Versuch jedweder Vermittlung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Herzlichst Sabine |
#7
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AW: Arbeitsamt....
ja aber beim arbeitsamt sagen sie doch immer wenn du krankgeschrieben bist , bist du nicht vermittelbar und hast somit keinen anspruch auf arbeitslosengeld weil man dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung steht.
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