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#1
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AW: Arbeitsamt....
Hallo F.S.,
ich bin gerade in der gleichen Situation: Mitte Juli wurde der Krankengeldbezug beendet und ich hab mich einige zeit vorher beim Arbeitsamt gemeldet. Hatte dann gleich einen Beratungstermin, ich brauche jetzt keine Krankschreibung mehr, bekomme ALG 1, bis der amtsärztliche Dienst (da hatte ich Mittwoch einen Termin) entschieden hat (mit Hilfe von Berichten meiner Ärzte), ob ich überhaupt wieder arbeiten kann und wenn ja, wieviel Stunden. Die Ärztin sagte, sie würde auf jeden Fall schreiben, das ich nicht innerhalb der nächsten 6 Monate wieder beschwerdefrei wäre (dann hätte ich nämlich keinen Anspruch auf ALG). Da ich in 2 Wochen erstmal zur Reha fahre (hatte ich schon Anfang des Jahres beantragt), soll ich mich danach wieder melden und dann wird weiter entschieden (auch anhand des Reha-Berichtes), ob ich eventuell Erwerbsminderungsrente beantragen soll. Dann würde das Arbeitsamt weiter zahlen, bis die DRV eine Entscheidung getroffen hat (natürlich nur solange, wie der Anspruch auf ALG 1 läuft, in meinem Fall 15 Monate). Ich werde in dieser Zeit nicht vermittelt, das ganze nennt sich Nahtlosigkeitsgeld nach §125. Man muss aber scheinbar bei der Arbeitslosmeldung selbst darauf hinweisen, dass man eigentlich noch krankgeschrieben wäre, vielleicht ist das bei dir nicht so gewesen? Liebe Grüße Petra |
#2
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AW: Arbeitsamt....
Wenn man eine krankheit aufzuweisen hat, dann steht man dem arbeitsmarkt nur eingeschränkt zur verfügung.
hier in österreich machen wir folgendes: Vsp. mit sämtlichen Befunden beim Arbeitsmarktservice, danach erfolgt die Zuweisung zum Amtsarzt zwecks Klärung der tatsächlichen Arbeitsfähigkeit und nach dem Befund des Amstarzt hält sich auch das AMS, d.h. kann auch sein das du dem Arbeitsmarkt nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehst. LG Gitti
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mein Mann: Adenokarzinom man sieht die Sonne langsam untergehen und erschrickt trotzdem wenn es dunkel ist - Kafka |
#3
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AW: Arbeitsamt....
ich bedank mich recht herzlich für eure antworten und ja ich bin noch krankgeschrieben bis 15.9.2010 und meine berufliche reha fängt am 18.10.2010 an deshalb muss ich mich für die vier woch arbeitslos melden.
mfg. F.S. |
#4
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AW: Arbeitsamt....
Hallo FS,
geh doch zu deinem Arzt, der schreibt dich doch bestimmt die paar Wochen noch krank. Oder bist du wirklich so fit und arbeitsfähig oder arbeitswütig, denk mal nach. Wenn du jetzt so lange krank warst, dann kommts doch auf die paar Wochen auch nicht an. Es ist nur, du mußt irgendeinen Nachweis haben für die DRV, entweder Krankmeldung oder eben Arbeitsamt, damit keine Lücke entsteht. Sprich doch mit deinem Arzt. Gruß Altmann |
#5
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AW: Arbeitsamt....
Hallo,
ich bekomme auch seit letzter Woche Arbeitslosengeld, weil die 78 Wochen Krankengeld um sind. Beim Amt musste ich mehrere Schweigepflichtsentbindungen für die Ärzte unterschreiben: der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit prüft nämlich, ob die Sonderregelung nach § 125 in Frage kommt. Das heißt, dass man eben nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Der Sachbearbeiter sagte mir, dass die Agentur in Vorleistung tritt, ich also jetzt schon das Geld bekomme, obwohl das Gutachten wahrscheinlich einige Zeit dauern wird. Bis die von den Ärzten und Kliniken die Unterlagen haben, bin ich hoffentlich schon wieder am arbeiten. Gruß Orchidee |
#6
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AW: Arbeitsamt....
als ich mich arbeitslos gemeldet hab bekam ich einen gesundheits fragebogen als ich dann bei der arbeitsvermittlerin war sagte sie mir diesen brauch sie nicht. da ja bei mir schon alles feststeht. alles nen bisel merkwürdig aber naja.
mfg. F.S. |
#7
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AW: Arbeitsamt....
Hallo FS,
was steht bitte fest, Deine Erkrankung, Deine Reha oder Deine Arbeitsfähigkeit. Kicher . . . . Gruß Altmann |
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