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  #1  
Alt 29.07.2010, 13:05
F.S. F.S. ist offline
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Beiträge: 38
Standard AW: Arbeitsamt....

ich bedank mich erst einmal für deine antwort. hab natürlich alles angegeben bei der vermittlerin ( schwerbehinderung , gutachten der reha klinik usw.) mich hat nur stutzig gemacht das sie gesagt hat das ich im internet für den arbeitsmarkt ganz normal zur verfügung stehe das heist doch für mich ich könnt auch angebote von berufe bekommen die ich garnich ausführen darf und kann oder wie?
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  #2  
Alt 29.07.2010, 13:56
Binie Binie ist offline
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Registriert seit: 30.04.2009
Ort: bei Leipzig
Beiträge: 215
Standard AW: Arbeitsamt....

Hallo F.S.

bist du noch krankgeschrieben?
__________________
Herzlichst

Sabine
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  #3  
Alt 29.07.2010, 14:10
Altmann Altmann ist offline
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Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Arbeitsamt....

Hallo F.S.,
so wie ich das jetzt lese, sind die 78 Wochen Krankengeld vorbei.
Es ist wirklich so, wenn du beim AA gemeldet bist, stehst du dem öffentlichen
Arbeitsmarkt zur Verfügung. Das ist Bedingung. Aber keine Angst, so schnell
geht das nicht, bis dahin bist du längst in Reha.
Gruß Altmann
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  #4  
Alt 29.07.2010, 14:56
Binie Binie ist offline
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Registriert seit: 30.04.2009
Ort: bei Leipzig
Beiträge: 215
Standard AW: Arbeitsamt....

Hallo Altmann,

ich denke, es spielt eine Rolle, ob er noch krankgeschrieben ist oder nicht. Mein LG stand dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung und musste es auch nicht. Er bekam ersatzweise ALG I nach Aussteuerung durch die KK.
Dennoch gebe ich dir Recht: so schnell wird keiner in Arbeit gebracht und meines Erachtens geht die berufliche REHA auch vor einen evt. Job der Agentur.
__________________
Herzlichst

Sabine
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  #5  
Alt 29.07.2010, 15:18
PetraK PetraK ist offline
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Ort: Hamburg
Beiträge: 449
Standard AW: Arbeitsamt....

Hallo F.S.,

ich bin gerade in der gleichen Situation: Mitte Juli wurde der Krankengeldbezug beendet und ich hab mich einige zeit vorher beim Arbeitsamt gemeldet. Hatte dann gleich einen Beratungstermin, ich brauche jetzt keine Krankschreibung mehr, bekomme ALG 1, bis der amtsärztliche Dienst (da hatte ich Mittwoch einen Termin) entschieden hat (mit Hilfe von Berichten meiner Ärzte), ob ich überhaupt wieder arbeiten kann und wenn ja, wieviel Stunden. Die Ärztin sagte, sie würde auf jeden Fall schreiben, das ich nicht innerhalb der nächsten 6 Monate wieder beschwerdefrei wäre (dann hätte ich nämlich keinen Anspruch auf ALG). Da ich in 2 Wochen erstmal zur Reha fahre (hatte ich schon Anfang des Jahres beantragt), soll ich mich danach wieder melden und dann wird weiter entschieden (auch anhand des Reha-Berichtes), ob ich eventuell Erwerbsminderungsrente beantragen soll. Dann würde das Arbeitsamt weiter zahlen, bis die DRV eine Entscheidung getroffen hat (natürlich nur solange, wie der Anspruch auf ALG 1 läuft, in meinem Fall 15 Monate). Ich werde in dieser Zeit nicht vermittelt, das ganze nennt sich Nahtlosigkeitsgeld nach §125.
Man muss aber scheinbar bei der Arbeitslosmeldung selbst darauf hinweisen, dass man eigentlich noch krankgeschrieben wäre, vielleicht ist das bei dir nicht so gewesen?

Liebe Grüße

Petra
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  #6  
Alt 29.07.2010, 15:21
Benutzerbild von Rachel
Rachel Rachel ist offline
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Ort: Österreich
Beiträge: 1.504
Standard AW: Arbeitsamt....

Wenn man eine krankheit aufzuweisen hat, dann steht man dem arbeitsmarkt nur eingeschränkt zur verfügung.
hier in österreich machen wir folgendes:
Vsp. mit sämtlichen Befunden beim Arbeitsmarktservice, danach erfolgt die Zuweisung zum Amtsarzt zwecks Klärung der tatsächlichen Arbeitsfähigkeit und nach dem Befund des Amstarzt hält sich auch das AMS, d.h. kann auch sein das du dem Arbeitsmarkt nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehst.

LG Gitti
__________________
mein Mann: Adenokarzinom

man sieht die Sonne langsam untergehen und erschrickt trotzdem wenn es dunkel ist - Kafka
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  #7  
Alt 29.07.2010, 16:29
F.S. F.S. ist offline
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Registriert seit: 11.09.2009
Beiträge: 38
Standard AW: Arbeitsamt....

ich bedank mich recht herzlich für eure antworten und ja ich bin noch krankgeschrieben bis 15.9.2010 und meine berufliche reha fängt am 18.10.2010 an deshalb muss ich mich für die vier woch arbeitslos melden.

mfg. F.S.
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