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AW: Schmerzen nach OP ?
Hallo Freelancer,
ich hatte wegen dem vom Versorgungsamt festgestellten GdB von 50 Widerspruch eingereicht. Die Widerspruchsfrist war leider bereits abgelaufen. Aber meine eingereichten medizinischen Befunde, Arztbriefe etc. wurden einem mit dem Versorgungsamt kooperierenden Arzt begutachtet. Er hat festgestellt, dass mir tatsächlich ein GdB von 60 zusteht. So bekomme ich nun bald einen neuen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 60 für 5 Jahre. Es handelt sich dann um eine "Neuanmeldung" oder einen "Neuantrag" des Schwerbehindertenausweises. Vielen Dank noch einmal für den Hinweis!!! Kämpfen lohnt sich (auch wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist) Zitat:
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