Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 30.03.2010, 13:37
Benutzerbild von ablorut
ablorut ablorut ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 37
Standard AW: Frage wg Berufsgenossenschaft

Hallo Marie Luise,

das "G" ist hier natürlich endscheident. Ich habe 100% ohne "G".

Mit vielen Grüßen

Bernhard
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 04.04.2010, 07:50
Achim T Punkt Achim T Punkt ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 29.03.2009
Beiträge: 23
Standard AW: Frage wg Berufsgenossenschaft

Hallo zusammen und Frohe Ostern,

bin zwar aus dem CUP Forum, habe aber zufällig hier reingeschaut. Habe früher mal mit Asbest zu tun gehabt. Zwar nur geringfügig, wird aber durch die BG überwacht...

Zitat:
...also Jürgen hat in seinem Ausweis: 100% G stehen und darf auf den ausgewiesenen Parkplätzen stehen. Auch wenn er schon öfters angesprochen wurde, dass er dort nicht stehen dürfe. Weil man sieht im ja seine Krankheit und OP-Folgen nicht an.
Es muss ein aG (aussergewöhnlich Gehbehindert) im Ausweis stehen.

Erst dann bekommt man diesen zusätzlichen Parkausweis, der dazu berechtigt.

Siehe: http://www.verkehrslexikon.de/Module/BehAusweis.php und http://www.verkehrslexikon.de/Texte/...ehindert01.php

Ich würde also vorsichtig sein mit dem Parken auf Behindertenparkplätzen. Das kann richtig teuer werden.

Habe selbst 100% mit dem Merkzeichen "G".

Damit könnte ich eine halbe Steuerbefreiung für den PKW bekommen.

Hat allerdings den Nachteil, dass nur ich den PKW benutzen darf, bzw. immer dabei sein muss wenn ein anderer den Wagen fährt.

Eine kleine Aussnahme gibt es dabei: Wenn ein anderer für mich Besorgungen macht, brauche ich nicht dabei sein. Das muss aber einer eventuellen Prüfung standhalten...

***

Oder man kann mit dem Merkzeichen "G" eine Jahreskarte für den ÖPNV (Umkreis 50 Km) bekommen. Kostet 60 Euro. Erst ab Merkzeichen "aG" ist diese umsonst.

Lohnt sich aber beides nicht für mich...

Gruß, Achim
__________________
CUP Syndrom re. zervikal
Histologie: niedrig differenziertes Plattenepithelkarzinom

Das Leben geht weiter...
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 13.04.2010, 12:22
TochterSimone TochterSimone ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 24.03.2009
Beiträge: 93
Standard AW: Frage wg Berufsgenossenschaft

Hallo,

mein Vater hat damals ohne große Probleme / Aufwand Mitte August 2009 die Anerkennung als Berufskankheit bekommen . Der Behindertenausweis ist fast zeitgleich mit 100 % und dem Kennzeichen aG ( notwendig für den extra Parkausweis) ausgestellt worden.
__________________
Simone
---------------------------------------------
PAPA ( * 01.03.1937 + 20.10.2010)
03.02.2009 Diagnose Pleuramesotheliom
Am Ende eines steinigen Weges möge dich die Wärme der Sonne empfangen.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 13.04.2010, 13:50
Schneeglitzern Schneeglitzern ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 06.02.2010
Beiträge: 98
Standard AW: Frage wg Berufsgenossenschaft

Was hat das mit der Schwebehinderung sonst noch für Vorteile?

Bekommt man mit dieser Diagnose einen Parkausweis?
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 13.04.2010, 14:32
TochterSimone TochterSimone ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 24.03.2009
Beiträge: 93
Standard AW: Frage wg Berufsgenossenschaft

Nun für meinen Vater ist der größte Vorteil das PARKEN - er kommt halt schnell aus der Puste und kann keine "langen" Strecken mehr zurücklegen. Deswegen war uns wichtig, dass er die Kennzeichnung "aG" bekommt und somit die Behindertenparkplätze ( die ja meist recht zentral liegen) nutzen kann.

Denke mal schon, dass die Diagnose Pleuramesotheliom ( wegen der schlechten Lungenfunktion - die daraus folgende Einschränkung wird inetwa der einer Rollstuhlnutzung gleichgesetzt) dafür ausreischt. Bei ihm wird zwar noch Diabetes und Darmkrebs mit aufgeführt, aber ich denke, dass das nicht relevant war .
__________________
Simone
---------------------------------------------
PAPA ( * 01.03.1937 + 20.10.2010)
03.02.2009 Diagnose Pleuramesotheliom
Am Ende eines steinigen Weges möge dich die Wärme der Sonne empfangen.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 25.04.2010, 12:21
Schneeglitzern Schneeglitzern ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 06.02.2010
Beiträge: 98
Standard AW: Frage wg Berufsgenossenschaft

Weiss jemand wie das mit der Rente der BG läuft.

Ich habe jetzt irgendwo gelesen, dass die Rente der GB mit der "normalen" Rente verrechnet wird?

Kann mich jemand aufklären?

Und was ist nach dem Tod meines SV, bekommt meine SM etwas von der Rente oder ist mit dem Tod Schluss.

Gruß
Schneeglitzern
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 26.04.2010, 18:11
grigino grigino ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 17.02.2010
Beiträge: 71
Standard AW: Frage wg Berufsgenossenschaft

Hallo Danni, bei meinem Vater ist letzte Woche der Bescheid für die Anerkennung gekommen. Es wird ein Teil der gesetzlichen Rente gekürzt und die BG Rente bekommt er dazu, es werden alle Fahrten, Medikamente und einmal im Jahr ne Kur bezahlt. Kur in Bad Reichenhall oder Falkenstein im Vogtland.Es werden nach dem Tod Rentenanteile auf den Ehepartner übertragen. Lieben Gruß Anja
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:49 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55