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#1
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AW: Arbeitslosengeld I & Arbeitsunfähigkeit
Was ich nicht weiß: Ob dich die private Berufsunfähigkeitsversicherung evt. auch zu einem Gutachter schickt. Das würde ich an deiner Stelle versuchen, herauszufinden. Die sind normalerweise irgendwann auch nicht mehr mit einer Krankschreibung vom Hausarzt zufrieden ... Viel Glück!
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#2
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AW: Arbeitslosengeld I & Arbeitsunfähigkeit
hallo ihr Beiden
wenn man von der Krankenkasse ausgesteuert ist, erhält man sein Geld vom Arbeitsamt in der Höhe des Arbeitslosengeld I. Wenn man weiterhin arbeitsunfähig erkrankt ist bekommt das Arbeitsamt die Mitteilung darrüber. Man ist dann nicht vermittelbar. Lass dich von der Krankenkasse noch mal richtig beraten, denn wenn du weiterhin krank bist, brauchst du die Au für das Arbeitsamt. Bist du wieder gesund gehst du wieder an deinen alten Arbeitsplatz. liebe grüße silverlady |
#3
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AW: Arbeitslosengeld I & Arbeitsunfähigkeit
Ich hatte Simone so verstanden, dass sie keinen Arbeitsplatz hat. Und der MDK schrieb sie arbeitsfähig, so dass sie aus Sicht der Krankenkasse und dem Arbeitsamt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen sollte.
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#4
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AW: Arbeitslosengeld I & Arbeitsunfähigkeit
Zitat:
Wenn es allerdings so ist, dann muss sie das Gutachten auf jeden Fall anfechten und sich - wenn alle Stricke reißen - "zum Schein" bewerben.
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Einen schönen Tag wünsche ich euch! Nicole Mein Mann: NHL Diagnose 31.10.2007 / Glioblastom Diagnose 31.10.2008 Zur Zeit geht es uns gut. |
#5
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AW: Arbeitslosengeld I & Arbeitsunfähigkeit
Zitat:
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#6
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AW: Arbeitslosengeld I & Arbeitsunfähigkeit
Das man wenn man über 78 Wochen weiter krank ist, von "niemandem Geld" kriegt, ist nicht richtig. Man bekommt "Nahtlosigkeitsgeld" vom Arbeitsamt und das entspricht in der Höhe dem ALG 1 und wird auch maximal für ein Jahr bezahlt.
Man wird in dieser Zeit in der Regel aufgefordert die EU Rente zu beantragen, oder man muss zum medizienischen Dienst und die stellen fest, ob man NACH der Krankschreibung wieder voll arbeitsfähig sein wird. Es ist sehr wichtig, dass die einem bescheinigen, dass man VOLL ARBEITSFÄHIG sein wird, denn wenn die sagen "die wird später nur noch Teilzeit (als Beispiel mal 6 Stunden pro Tag) arbeiten können", dann braucht das Arbeitsamt auch das Arbeitslosengeld (oder Nahtlosigkeitsgeld) nur in der Höhe für 6 Stunden zahlen! Mein Mann ist weiterhin in ungekündigter Stelle. Er ist seit April 09 aus dem Krankengeld ausgesteuert und bezieht noch bis Ende April 2010 "Nahtlosigkeitsgeld", also faktisch Arbeitslosengled 1, obwohl er immer noch seine Stelle hat! Dann endet auch dies für ihn. Er wird dann EU Rente beantragen, da jetzt langsam abzusehen ist, dass er nie wieder arbeiten können wird.
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Einen schönen Tag wünsche ich euch! Nicole Mein Mann: NHL Diagnose 31.10.2007 / Glioblastom Diagnose 31.10.2008 Zur Zeit geht es uns gut. |
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