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Alt 30.11.2009, 15:25
sunshineblub sunshineblub ist offline
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Registriert seit: 12.08.2009
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Beiträge: 99
Standard AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

Zitat:
Zitat von sprotte Beitrag anzeigen
Man wird aus der AHB grundsätzlich arbeitsunfähig entlassen. Mir wurde dringend geraten, mich danach noch mindestens vier Wochen krank schreiben zu lassen. Fängt man vorher an zu arbeiten und wird wieder krank (weil man sich überschätzt hat), bzw. man macht eine Wiedereingliederung so bekommt nur Wiedereingliederungsgeld. Erst nach vier Wochen greift wieder das Krankengeld!
Das heisst wenn ich direkt nach der Reha noch krank bin, bekomme ich gleich wieder Krankengeld von der KK.
Wenn ich probiere arbeiten zu gehen und werde innerhalb der ersten 4 Wochen krank (ich meine nicht Wiedereingliederung), dann wird nur das verminderte Übergangsgeld bezahlt, obwohl keine Vollverpflegung mehr stattfindet?
Habe ich das so richtig verstanden?

Danke und Grüssle
Anke
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