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Alt 09.02.2004, 10:23
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard keine zusatzversicherung für krebskranke

Hallo Ingrid, hallo Tina,

danke für Eure Hinweise. Habe dazu diese Presseveröffentlichung gefunden:

Welche Medikamente auf Kasse,
welche nur noch für Cash?

ÄQR: Neue Regeln gelten – aber die Ausnahmenregelung fehlt


Seit Januar gilt: Auf Rezept gibt es nur noch verschreibungspflichtige Medikamente. Aber die angekündigten Ausnahmeregeln, zum Beispiel für chronisch Kranke, fehlen. Das kritisiert Dr. Ludwig Becker, Vorsitzender der Ärztlichen Qualitätsgemeinschaft Ried (ÄQR): „Die Ärzte sollen nach dem Motto arbeiten: Vieles ist unklar, aber halte dich daran! Es ist ein Unding, dass wir Ärzte unfertige Regeln aufgezwungen bekommen und dem Ärger der Patienten ausgesetzt werden.“

Es gibt Medikamente, die man nur bekommt, wenn sie ein Arzt verordnet. Auf den Packungen steht, dass sie verschreibungspflichtig sind. Für diese Medikamnetze muss man in der Apotheke ein Rezept vorlegen. Und die werden dann von der Krankenkasse bezahlt. Der Patient zahlt in der Apotheke nur – wenn er nicht ausdrücklich davon befreit ist – die Rezeptgebühr.

Neben den verschreibungspflichtigen Medikamenten gibt es viele rezeptfreie Arzneien. Die kann jeder in der Apotheke ohne Rezept kaufen. Das sind Mittel, die bei harmlosen Störungen der Gesundheit oder des Befindens eingesetzt werden können und deren Gebrauch gewöhnlich mit geringem Risiko erfolgt. Zum Beispiel leichte Mittel gegen Kopfschmerzen oder Durchfall oder zum Abführen. Oder es sind hochwirksame Medikamente, die besonders niedrig dosiert oder in sehr geringen Mengen verpackt sind. Solche frei erhältlichen Medikamente darf der Arzt in den meisten Fällen nicht mehr auf Kassenrezept aufschreiben.

Dr. Becker: „Was man in der Apotheke ohne Rezept kaufen kann, dürfen wir Ärzte nicht mehr auf Kassenrezept verordnen. An diese Bestimmung müssen wir uns halten.“

Es gibt eine wichtige Ausnahme: Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr dürfen auch solche Medikamente auf Kassenrezept verordnet erhalten.

Für Patienten mit einer schwerwiegenden chronischen Krankheit soll es noch ein paar Ausnahmen für bestimmte Medikamente geben – aber darüber ist noch nicht entschieden. „Ihren Unmut darüber müssen die Patienten an die Politiker richten, nicht an die Ärzte“, sagt der Sprecher der Ärztlichen Qualitätsgemeinschaft Ried. „Wir Ärzte haben keine Freiheit, die Bestimmungen zu umgehen.“

Liebe Grüße, Christian H.
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