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AW: Ausgesteuert- ALG abgelehnt
Hallo Yvi,
was der medizinische Dienst damit zu tun hat, verstehe ich nicht. Der Bezug von Krankengeld ist im SGB V § 48 geregelt. Der medizinische Dienst hat ganz andere Aufgaben, siehe SGB V § 275. (Link dazu: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__275.html ) Die Aufgaben des medizinischen Dienstes der Krankenkassen sind auch auf der HP des mdk beschrieben (Link des mdk: http://www.mdk.de/317.htm ) Lass Dir vorher, morgen oder Montag von der Krankenkasse erklären, warum der mdk eingeschaltet wurde. (Evtl. frag auch Deinen Arzt.) Alles Liebe Wolfgang
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