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Alt 07.01.2004, 18:22
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Gesundheitsreform - Taxigebühren

Liebe Christa,

40 Euro sind ja schon ganz schön heftig. Mein Taxiunternehmen hat eine Sondervereinbarung mit den KK´s getroffen und da müssen max. 10% der Fahrkosten (mind.5, max. 10 Euro) selber bezahlt werden, da frag doch noch mal bei Deinem Taxiunternehmen nach.
Gaaaaanz wichtig bei der Bescheinung der Notwendigkeit des Arztes ist, daß er Hin- und Rückfahrt bescheinigt, bitte drauf achten!

Ist alles eine ziemliche "Rennerei" oder Telefoniererei und geht mir auch gewaltig auf den Keks. Unsere Minister/rinnen, denen das Geld sicher nicht weh tut, da sie ja die angenehmste "Diät" haben, die es gibt ;-) bringen ein Gesetz auf dem Weg, wo zu Beginn noch so vieles in der Schwebe ist und sehr, sehr viele Menschen verunsichert sind.

Irgendwo in einem anderen Thread habe ich gelesen, daß Sozialhilfeempfänger, die den Selbstbehalt nicht aufbringen können auch mit ihrer Krankenkasse eine Vereinbarung über eine Teilzahlung treffen können. D. h. Man bekommt sofort eine Befreiung und leistet eine kleine Rate bis zum Erreichen des Selbstbehaltes an die Krankenkasse. Darauf muß sich die Kasse allerdings nicht einlassen, aber ein Versuch zählt.

Noch was zu den Taxikosten hab ich grad gefunden auf der Gesundheitsreformseite:

[b]Ich bin Dialysepatientin und bisher wurden die Taxikosten seitens der Krankenkasse übernommen. Wird dies auch weiterhin der Fall sein?[b]

Wir antworten: Ihre Krankenkasse kann ab Januar 2004 entscheiden, in welchen Fällen sie die Fahrkosten weiterhin übernimmt. Grundsätzlich sollen die gesetzlichen Krankenkassen Fahrten, insbesondere Taxi- und Mietwagenfahrten, nur dann bezahlen, wenn sie aus medizinischer Sicht zwingend notwendig sind. Sie müssen sich in jedem Fall Ihre Fahrten zur Dialyse von der Krankenkasse vorher genehmigen lassen. Für Fahrten, die von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, gelten die allgemeinen Zuzahlungsregelungen, das heißt, 10 Prozent, aber höchstens 10 Euro, mindestens 5 Euro müssen Sie pro Fahrt zuzahlen.

[b]Wie wird der Begriff "chronisch krank" definiert?[b]

Wir antworten: Sie gelten als chronisch krank, wenn Sie seit mindestens einem Jahr wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sein mussten. Unter dem Begriff "derselben Krankheit" ist eine solche Krankheit zu verstehen, die ununterbrochen besteht und deren ununterbrochene Behandlung Sie durch eine entsprechende Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes nachweisen können. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird bis Ende März 2004 festlegen, welche Erkrankungen auf jeden Fall als chronische Krankheiten anerkannt sind. Bis dahin kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt darüber Auskunft geben, ob Ihre Erkrankung chronisch ist.

Wühlen wir uns also weiter durch den Dschungel des Wirrwarrs...

Liebe Grüße
Tina
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