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AW: Generalvollmacht
Hallo Schokolinse,
also ich weis nicht ob das so einfach ist. Muß das die betreffende zu betreuende Person nicht als geschäftsunfähig hingestellt werden? Es ist schon klar mit der Betreuungsvollmacht, die kann man auch privat ausstellen, aber ob die über den Tod hinausgilt ist fraglich, da wäre dann ja nur das eventuelle Erbe noch zu betreuen. Also da müßte man schon fast wirklich einen Notar oder das Amtsgericht fragen. Gruß Altmann |
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