#3
|
||||
|
||||
AW: Alter Urlaubsanspruch - Neues Urteil
Mir geht es genau so, ich habe aus 2008 noch 24 Tage gut und bin z.Z. noch in der Wiedereingliederung.
Wenn ich dann wieder voll arbeiten gehe muss ich den Urlaub sofort beantragen damit er nicht verfällt. Mit freundlichen Grüßen G.H. |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|