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#1
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AW: Generalvollmacht
Hallo,
danke für Eure zahlreichen Antworten. Hatte heute ein Gespräch mit dem Pfarrer/Seelensorger aus dem Krankenhaus. Auch er erklärte mir die Generalvollmacht. Aber eine andere Frage, hab mich nun entschlossen das mein Verlobter und meine beiden Eltern drin stehen sollen. Wie ist das aber kann mein Verlobter trotzdem allein entscheiden, oder kann man dann nur zusammen entscheiden wenn 3 Personen drin stehen in der Vollmacht? LG Sandy |
#2
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AW: Generalvollmacht
Hallo Sandra,
das alle drei gemeinsam drin stehen ist eine sehr gute Lösung. Du kannst verfügen, dass jeder allein entscheiden kann, dann heißt es in etwa: Vater oder Mutter oder Verlobter . Wenn alle drei sich vorher einig sein müssen dann muß das Wort und dazwischen stehen oder Du schreibst: Die Entscheidung ist vom .... gemeinsam mit ... zu treffen. Das heißt dann, dass derjenige die Entscheidung nicht allein treffen kann. Du kannst auch schreiben einer aus der Familie (Vater, Mutter oder Verlobter) gemeinsam mit einem Arzt oder Pfarrer. Es gibt unzählige Möglichkeiten. Ich weiß, es wird nicht leicht. Diese Diskussion zeigt mir aber auch, dass Du eine sehr starke Frau bist. Alles Alles Liebe von Wolfgang aus Hamburg
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Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten. Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V. www.kehlkopfoperiert-bv.de |
#3
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AW: Generalvollmacht
Wir haben nun unsere Generalvollmachten.
Es steht auch drin das mein Verlobter an mein Bankkonto darf, jetzt war er gerade in der Sparkasse und zeigte diese Vollmacht. Jetzt sagen die doch das gültet nicht, wir brauchen eine extra Kontovollmacht dort. Ja, gehts noch???? Ich solle mit hinkommen, es ist mir aber in meinem Zustand nicht möglich. Und jetzt? Außerdem wurde dort gesagt das nach dem Tod mein Konto gesperrt wird, in der Vollmacht haben wir aber eintragen lassen das dies auch nach dem Tod gültig sein soll. LG Sandy |
#4
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AW: Generalvollmacht
Hallo Sandra,
die Sparkasse benötigt auf einem Unterschriftenblatt beide Unterschriften. Diese müssen im Beisein eines Sparkassenmitarbeiters gemacht werden. Vielleicht geht es, wenn Du eine Extra Vollmacht für die Sparkasse mit Deiner Unterschrift anfertigst und Dein Verlobter auf dem gleichen Blatt seine Unterschrift drunter setzt. Wenn das nicht hilft ? Lieben Gruß Wolfgang Ich schick Dir gleich noch eine PN
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#5
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AW: Generalvollmacht
Hallo !
Noch ein Tipp zur Bank: Richtig ist: die benötigen eine Kontovollmacht! Ich weiss nicht ob Du online-Banking machst! Das gibt ja Deinem Partner auch die "Kontovollmacht", wenn er an all Deine Tans und Pin kommt. und/ oder: macht doch ein Gemeinsames Konto daraus. Das erleichtert auch einiges. Online KOnto kannst Du auch normalerweise online oder telefonisch beantragen. Deine Bank schickt Dir dann alles. lg beate |
#6
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AW: Generalvollmacht
Ja wir überlegen auch ob wir nicht ein Online-Konto eröffnen sollen. Aber mir gehts darum, wird ein Konto nach dem Tod trotz Kontovollmacht gesperrt oder nicht?????
LG Sandy |
#7
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AW: Generalvollmacht
wenn es ein gemeinschaftskonto ist, definitiv nein!
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