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#1
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AW: Frage zur Hyperthermie
Ganz einfach:
die Hyperthermie ist KEINE Kassenleistung und somit über Privatrechnung an den Patienten abgerechnet, der diese zur Erstattung bei der GKV / PKV einreichen muss, evtl. über die Ärtzlichen Verrechnungsstellen... |
#2
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AW: Frage zur Hyperthermie
Zwecks Kosten: Also es stimmt NICHT, dass die Kosten nicht auch von den Krankenkassen übernommen werden. Dies ist Bundeslandabhängig z.B. Baden-Württemberg und Bayern bezahlen, in Berlin z.B. nicht obwohl die Charité das auch anbietet. Also einfach mal nachfragen!
Und wenn ihr Hyperthermie macht nicht bei irgend so einer Naturheilpraxis um die Ecke, da dies nur in Verbindung mit Strahlen funktioniert. Unter hyperthermie.org sind die seriösen Zentren aufgelistet. Ich werde demnächst Teilkörperhyperthermie bekommen und mein Arzt meinte eine Behandlung kostet die Kasse ca. 3000.- €. Es sind ca. 10 Anwendungen geplant würde also privat ein Vermögen kosten...ich könnte das jedenfalls nicht bezahlen. Bis dann |
#3
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Kostenübernahme
Wie steht es mit der Übernahme der Kosten für die Hyperthermie? Die in der IAH zusammengeschlossenen Zentren haben sich vor allem die Erforschung und Weiterentwicklung der Hyperthermie zum Ziel gesetzt. Zur Zeit sind die meisten Kassen (außer Privatkassen) nicht bereit, die Hyperthermie als eine ambulante Therapie zu vergüten. Daher ist die Anwendung der Hyperthermie in der Regel mit einem stationären Aufenthalt in dem jeweiligen Zentrum mit eventuellen weiteren vor- und nachstationären Behandlungsterminen verbunden. Für diese stationäre Aufnahme benötigen Sie eine von Ihrer Kasse abgezeichnete Kostenübernahme (auf einem Einweisungsschein Ihres Hausarztes). Es empfiehlt sich auf diesem Einweisungsschein als Einweisungsgrund "Durchführung einer kombinierten Tumortherapie" anzugeben und den Begriff "Hyperthermie" gar nicht zu verwenden, da er erfahrungsgemäß nur zu unnötigen Diskussionen Anlass gibt. Einige Zentren (z.B. Erlangen!) haben eine gesonderte Vereinbarung mit den Kassen über ein Sonderentgelt oder eine Fallpauschale (dieses ist jedoch für Sie als Patient eher marginal von Bedeutung). Von den aktiven Zentren der IAH wird die Indikation zu einer Wärmetherapie kritisch und unter schulmedizinischen Gesichtspunkten geprüft. Daher sollten die entstehenden Kosten durch die Kostenträger abgedeckt sein und keine weiteren Kosten auf Sie zukommen. Quelle: http://www.strahlenklinik.uk-erlangen.de/e1662/e149/e521/e1069/index_ger.html So verfahren (fast) alle Kliniken, auch jene, die es schon jahrelang anbieten. Bei allen anderen Vorgangsweisen muß die Kostenfrage vorab geklärt sein, oder der Patient (Sozialamt) bezahlt privat. Wird vom Patienten keine Zahlung erbracht geht es sehr schnell ins Mahnverfahren.
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Jutta _________________________________________ |
#4
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AW: Frage zur Hyperthermie
Hallo Ihr Lieben!
Vielen Dank für die neuen Nachrichten. Ich habe gestern die Chemotherapie bekommen ( Cisplatin und Avastin - wegen Lebermetastasen nach Cervixkarzinom) und heute hatte ich die erste Hyperthermie. Ich bin nun persönlich gespannt, ob die Wirkung der Chemo tatsächlich so verstärkt wird. Meine Ärztin arbeitet mit der Grönemeyer-Stiftung zusammen unbd macht bei BSDK auch an einer Studie mit. In unserer Gegend (also meines Wissens im gesamten Bundesland) gibt es keine Klinik, die Hyperthermie mit Strahlen anbietet. Auch diese Ärztin habe ich nur durch Empfehlung gefunden. Also drücke ich uns allen die Daumen und werde in den nächsten Tagen, je nach Befinden, mal eure Hinweise weiter verfolgen. Herzliche Grüße aus dem verschneiten Norden Christina |
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