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AW: Ablehnung MRT Kernspinmannografie
liebe heike,
ich kann mich der letzten vorrednerin nur anschliessen. ich kenne diesen bereich sehr gut und kann dir mit gewissheit sagen: auf dem ü-schein muss "verdacht auf ca" stehen. dann kannst du mit der überweisung sogar in jedes krankenhaus gehen, die nach § 116b abrechnen können. häufig bekommst du hier schneller einen mrt-termin als in niedergelassenen praxen. und der mdk macht nur wind, rechtlich hat er keine grundlage. deine krankenkasse muss bei "verdacht auf ..." die leistung bezahlen - allerdings auch nur dann. bleib sachlich, kompetent und bei dir ... dann klappt das schon - schneller als du derzeit denkst. und reg dich nicht auf - das kostet nur deine energie, die fakten sprechen für dich. bei fragen, wende dich wieder hierher. jeder mag dir sicher gerne helfen. lg mari
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