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#1
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AW: Schwerbehinderung
Hallo,
guckt mal hier, da findet man Einiges darüber. http://www.schwerbehinderung-aktuell...t.php&catid=22 LG Gitti
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#2
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AW: Schwerbehinderung
Was mir noch eingefallen ist, wem muss man jetzt alles mitteilen, dass man einen Behindertenausweis hat? Arbeitgeber ist klar (gibt ja 5 Tage mehr Urlaub und man hat Kündigungsschutz) hat man sonst irgendwelche Vergünstigungen?
Versicherung etc.? Weiß da einer Bescheid? |
#3
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AW: Schwerbehinderung
Ich hab im Januar Termin beim Rechtsanwalt wir legen Widerspruch ein.
Mal sehen ob wir noch die 10 % kriegen.... |
#4
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AW: Schwerbehinderung
Hallo nitsrek,
macht es denn einen Unterschied ob du 50 oder 6o% hast?. Ich dachte eigentlich 50% wäre so eine Grenze, da denke ich aber wohl falsch? Interssieren würde mich das schon, willst du mir antworten? Alles Gute Rosita |
#5
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AW: Schwerbehinderung
Ja die Krankenkasse meinte wenn ich 60 % habe kriege ich fast alles was ich vorgestreckt habe wieder, für Medis, Chemoanteil und Taxifahrten und so, das sind immerhin ca. 1000 € was ich vorgestreckt habe, Krankengeld ist ja weniger und während der Reha gibts noch weniger, man ist ja sowiso schon doppelt bestraft, da denke ich will ich wenigstens das vorgestreckte Geld wieder haben....
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#6
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AW: Schwerbehinderung
Danke für die prompte Antwort.
Also ich kenn das so, dass man überhaupt als chronisch Kranker die 1%Klausel gilt. Ich bin bei der AOK versichert und hatte die Klausel schon vor meinem Krebs. Und wie gesagt, ich habe alles aufgehoben, Taxiqittungen etc. und einen schönen Batzen zurück bekommen. Dass ich einen Ausweis habe wissen die (glaub ich) garnicht. Bist du vielleicht privat versichert? Entschuldige meine Neugier. Gruss Rosita |
#7
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AW: Schwerbehinderung
Hallo Kerstin,
der Schwerbehindertenausweis ist krankenversicherungstechnisch irrelevant. Die Krankankasse stuft dich auf die 1% ein weil du chronisch krank bist. dadurch hast du dann einen geringeren Anteil an Zuzahlungen, stellenweise sogar Befreiung von Zuzahlung. Die Prozente im SChwerbehindertanausweis hingegen haben z. B. steuerrechtliche Relevanz. Du bekommst ja nach Grad der Behinderung einen anderen Steuerfreibetrag zuerkannt. Außerdem hast du für weitergehende Belastungen mehr Möglichkeiten der Absetzbarkeit von Kosten. Also nicht alles durcheinander hauen bitte. blueblue |
#8
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AW: Schwerbehinderung
nein bin ich nicht.
Ja das geht auch irgendwie noch nach dem Gehalt und dann wird das irgendwie berechnet und so. Ich würd denen auf jeden Fall mal mitteilen dass Du einen Behindertenausweis hast. Ich werde meinen auch kopieren und hinschicken... |
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