Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 25.06.2008, 19:44
BridgetRuth BridgetRuth ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2007
Beiträge: 5
Standard AW: Fahrtkosten zur Bestrahlung

ich bin bei der DAK, hatte 2007 taxifahrten zur ambulanten chemo bewilligt bekommen. da ich als chronisch krank gelte (voraussetzung 1 jahr behandlung wegen der selben krankheit) brauchte ich nur 1% meines einkommens als zuzahlung bezahlen, die mache ich immer am ende des jahres für das folgende. so brauche ich keine praxisgebühren, zuzahlung für medikamente oder taxifahrten ausgeben.
gruss brigitte
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 26.06.2008, 08:09
Lissi 2 Lissi 2 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.02.2008
Beiträge: 1.348
Standard AW: Fahrtkosten zur Bestrahlung

Hallo Guschi,
mein Mann ist seid dem 18.06. in der Bestrahlungstherapie,geplant sind 30 Betrahlungen,wir haben bei der KK Barmer einen Taxischein beantragt und auch bewilligt bekommen,wir brauchen nichts dazu bezahlen,vorauszetzung ist wohl die Zuzahlungsbefreiung.Leider ist es wirklich so das man selber alles nachfragen muss und dran bleiben muss,sonst passiert gar nichts.
LG Lissi
__________________
Wege entstehen dadurch,dass man sie geht.
Franz Kafka

Meine Beiträge stellen lediglich meine Meinung dar. Niemand muss sie akzeptieren, jeder darf es. Meine im KK-Forum veröffentlichten Bilder und Texte sind (auch in PN's) mein geistiges Eigentum. Ansonsten berufe ich mich auf die Nutzungsbedingungen des KK.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 19.02.2009, 16:22
Benutzerbild von Martina-W
Martina-W Martina-W ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.01.2009
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 7
Standard AW: Fahrtkosten zur Bestrahlung

Hallo an Alle,

auch ich kämpfe gerade mit meiner Krankenkasse (BKK Gesundheit). Die wollen doch tatsächlich auch zu jeder Fahrt diese Zuzahlung kassieren. Und das bei 33 Bestrahlungen, da muss ich ja in der Fußgängerzone singen gehen...

Meinen ersten Widerspruch haben sie abgelehnt, jetzt habe ich gerade einen verfasst, der dann vor den Widerspruchsausschuss geht. Ich finde einfach, wir Krebspatienten sind schon genug gestraft. Es geht um's Prinzip. So.

Ich habe mich stundenlang dumm und dusselig gegoogelt und möchte meine Ergebnisse gerne mit Euch teilen, damit ihr nicht die gleiche Arbeit machen müsst.

Des weiteren stelle ich meinen Text ein, vielleicht hilft er Euch in dem ein oder anderen Fall weiter.

Ich halte Euch auf dem Laufenden, wie das bei mir weiter geht.

Viele Grüße
Martina

************************************************** *
Hier mein Text an meine Krankenkasse mit den Links:

Sehr geehrte Frau XXX,

ich habe heute Ihr Schreiben vom 17. Februar 2009 erhalten. Hierin geben Sie an, den Sachverhalt geprüft zu haben und teilen mir mit, dass Sie meinem Widerspruch nicht abhelfen können.

Ich halte nach wie vor an meinem Widerspruch fest und bitte darum, meinen Widerspruch mitsamt den von mir angeführten Begründungen (inkl. der Artikel, die ich per Link angegeben habe) an den Widerspruchsausschuss weiter zu leiten. Vielen Dank.

Die Klinik für Strahlentherapie der Universität Magdeburg schreibt folgendes:"...Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Fahrkosten einer ambulanten Serienbehandlung, d.h. Sie müssen nur bei der ersten und letzten Fahrt eine Zuzahlung leisten..."

Hier der Link: http://www.med.uni-magdeburg.de/fme/...ten/fragen.htm

Der VdK schreibt:
"Fahrten zu ambulanten Behandlungsmaßnahmen... Zuzahlungen

Die Höhe der Zuzahlung zu Fahrkosten beträgt 10 Prozent der Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro, allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten...

Die Zuzahlung ist grundsätzlich je Fahrt zu entrichten.

Nach Auffassung der Spitzenverbände der Krankenkassen kann es bei Fahrten zu Behandlungen, durch die stationäre Krankenhausbehandlungen vermieden oder verkürzt werden, bei der bisher vom Gesetzgeber offensichtlich gewollten Gleichbehandlung der Versicherten im Hinblick auf die Fahrkostenübernahme - einschließlich der daraus abgeleiteten Begrenzung der Zuzahlung auf die erste und letzte Fahrt - verbleiben.

...

In Fällen einer Chemo- oder Strahlentherapie kann allerdings unterstellt werden, dass eine an sich gebotene voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung durch die ambulante Behandlung vermieden oder verkürzt wird oder diese nicht ausführbar ist."

Hier der Link zum kompletten Artikel:

http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID...IBq5GfKq8ewJN0

Die DAK äußert sich wie folgt:

"... Der Versicherte zahlt eine Eigenbeteiligung von mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 € je Fahrt. Bei Serienbehandlungen (onkologische Chemo-Strahlentherapie) nur für die erste Hin- und letzte Rückfahrt der Serie...."

Hier die Links zu den kompletten Artikeln:

http://www.presse.dak.de/ps.nsf/sbl/...B002D55B8?open

http://www.presse.dak.de/ps.nsf/sblA...B002C761E?open


Und, wie bereits erwähnt, weiß ich nicht nur von einigen meiner Mitpatientinnen, sondern auch von den Taxifahrern, dass andere Kassen (z. B. Barmer, Techniker, AOK) die Zuzahlung nur für die erste Hinfahrt und die letzte Rückfahrt verlangen. Eine Patientin gab an, dass sie bei ihrer Krankenkasse (in diesem Fall die AOK) darauf hingewiesen hat, dass es sich um eine Krebsbehandlung handelt und dann wurden die Kosten übernommen.

Insofern bitte ich darum, meinen Widerspruch an den Widerspruchsausschuss weiter zu leiten, damit dort der Sachverhalt geprüft wird.

In der Anlage habe ich die Inhalte meines Mails nochmals als Dokument mit meiner Unterschrift.

Mit freundlichen Grüßen

******************************
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 05.03.2009, 18:40
Paksi Paksi ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.02.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Fahrtkosten zur Bestrahlung

Hallo Martina-W,

vielen Dank für die Informationen.

Viele Grüße
Paksi
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 05.03.2009, 19:51
Benutzerbild von Martina-W
Martina-W Martina-W ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.01.2009
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 7
Standard Erfolgsmeldung! Mein Eigenanteil - Fahrtkosten zur Bestrahlung

Hallo an Alle,

Erfolgsmeldung! Ich habe heute Post von meiner Krankenkasse bekommen und ich bekomme sowohl die Kosten für die Chemofahrten ersetzt und muss für die Fahrten zur Strahlentherapie nur für die erste und letzte Fahrt zahlen. Also hat sich meine Mühe mit dem Widerspruch gelohnt.

Allerdings betont meine Krankenkasse, dass dies eine Einzelfallentscheidung wäre.

Trotzdem sollte Euch das anspornen, es zu versuchen.

Viele Grüße
Martina

Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:28 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55