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AW: PKV: Tagegeldkürzung bei Wiedereingliederung
Hi
Nein das ist meines Wissens nicht korrekt, denn wenn bei der Wiedereingliederung vom Arbeitgeber bestätigt wird, dass er für die Zeit der Wiedereingliederung (meines Wissens Hamburger Modell oder so) kein Geld zahlt, so muss die PKV das Krankentagegeld weiterbezahlen. Also bei meinem Mann war das auf jeden Fall so (er ist auch in der PKV). Er musste sich vom Arzt bestätigen lassen, dass er wieder zu ca 50 % arbeitsfähig ist, dann musste sein Arbeitgeber mit seiner Arbeitsaufnahme mit 50% einverstanden sein und angeben, ob er bereit ist dafür was zu zahlen oder nicht , und das war's. Würde mich dagegen wehren und evtl einen RA aufsuchen. LG Idefix |
#2
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AW: PKV: Tagegeldkürzung bei Wiedereingliederung
Hab noch was überlesen. Wenn es tatsächlich so ist, dass du noch zu 100% krank geschrieben bist, dann ist mE die PKV im Recht mit Ihrer Kürzung. Es muss auf jeden fall auch der Arzt die Wiedereingliederung befürworten und die Krankmeldung entsprechend anpassen. Und auch die Zustimmung der PKV muss vorliegen.
Idefix |
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