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Alt 04.01.2008, 06:48
yabuck yabuck ist offline
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Standard AW: Fahrtkosten Serienbehandlung bei Chemo?

Hallo,

noch einen Hinweis zu dem Begriff "chronisch krank" und der damit verbundenen Absenkung der Zuzahlungsgrenze auf 1% des Haushaltsbruttoeinkommens:

Klar ist Krebs eine chron. Erkrankung. Die KK kann diese aber nur als chron. Erkrankung anrechnen und die sog. Belastungsgrenze auf 1% absenken, wenn der Betroffene seit mind 12 Monaten wg. einer Erkrankung mind. 1x pro Quartal zum Arzt geht.

D.h. Jemand der eigentlich gesund war und seit 27.11.07 Krebs hat, wird frühestens ab 27.11.08 als chron. kranker anerkannt. Hier empfiehlt es sich mit der Antragsstellung für die Zuzahlungsbefreiung bis Dez. 08 zu warten und erst dann den Arzt dies bestätigen zu lassen. Bei Antragsstellung vor dem 27.11.08 würden 2% angerechnet, die auch nachträglich nicht berichtigt werden, da die Gegebenheiten am Tag der Antragsstellung gelten.

Außerdem wird (wenn ich mich recht erinnere) ab 2009 ein Nachweis gefordert, dass man sich zumindest über den Sinn einer Vorsorgeuntersuchung informiert hat und dies auch ärztl. bestätigt bekommt. Für Personen ab einem gewissen Alter ist ansonsten die Absenkung der Belastungsgrenze nicht mehr möglich. Bei Bedarf kann ich mal nach dem genauen Wortlaut suchen.

LG
Yabuck
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  #2  
Alt 04.01.2008, 14:01
Benutzerbild von struwwelpeter
struwwelpeter struwwelpeter ist offline
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Registriert seit: 19.08.2006
Beiträge: 3.457
Standard AW: Fahrtkosten Serienbehandlung bei Chemo?

Hallo,

es ist gut wenn vor Beginn der Behandlung eine Bescheinigung des Arztes ausgestellt wird. Dies hat die KK von mir gefordert und auch erhalten. Wer diese Behandlungen über sich ergehen lassen muß zählt zu diesen chronisch Erkrankten: s.o.
Den Bescheid habe ich bereits heute hier:

Die Fahrkosten zur Chemo und Strahlenbehandlung werden übernommen, mit dem priv. PKW werden 20 Ct. berechnet als Rückerstattung pro km.
Beim Arzt bitte immer abstempeln lassen.
Mit der Taxe kann auch gefahren werden.
Zuzahlung: 1 und letzte Fahrt, sofern man nicht befreit ist.
Sollte bereits eine Befreiung vorliegen entfällt das ganz!
Die Fahrkosten können abgerechnet werden nach einigen Fahrten: nicht jeder hat das Geld um lange darauf zu warten.
Wenn jemand an diesem Bescheid interessiert ist bitte per PN melden. Gestrichen habe ich mit Edding (bei einer Kopie) Name etc.

Sodele, bye

struwwelpeter
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