|
#1
|
|||
|
|||
AW: Verlust des Arbeitsplatzes
Hallo Parsa,
also Du bist in dem Status versichert, den Du zwischen dem 1. und 7. Januar hast. Das ist erstmal das wichtigste, weil Du ansonsten gar nicht krankenversichert wärest. Ansprüche gegen den alten oder neuen Arbeitgeber hast Du nicht. Man sollte aber davon ausgehen können, daß bei Offenlegung der Situation der neue Arbeitgeber fair damit umgeht und den Arbeitsbeginn nach hinten legt, oder? Es ist ja deutlich, daß dies eine ganz besondere Situation ist. Da ich persönlich den Arbeitgebern zuzurechnen bin, empfehle ich Dir offen damit umzugehen. Natürlich mußt Du das nicht tun, Du mußt Deine Diagnose nicht offenlegen. Dein Arbeitgeber hat auch kein Recht zu erfahren was Du hast. Nur mit Deinen Rechten kannst Du Dir gelinde gesagt nichts kaufen. Der Arbeitgeber wird Dir auf jeden Fall umgehend und fristlos kündigen können in dem Fall - wenn er es denn möchte. Vielleicht nicht er, aber ein guter Anwalt wird das hinbekommen. (Für meine Begriffe, ich bin kein Jurist, besteht aber kein Schutz wenn eine Krankheit vor Aufnahme der Arbeit auftritt. Schlimmstenfalls kann er Dir 14Tage nach Vertragsbeginn kündigen, vereinbarte Probezeit hin oder her. Sicherlich kann der eine oder andere Jurist der hier mitliest das ganze auf ein rechtlich einwandfreies Fundament stellen). Wenn später noch herauskommt, daß Du falsche Angaben gemacht hast, und der Arbeitgeber Dir einen Schaden nachweisen kann und sich über Dich ärgert, kann er den auch noch geltend machen. Also prinzipiell würde ich offen damit umgehen und auf faire Behandlung hoffen. Wenn Du dem Arbeitgeber aber nicht ebenso fair entgegentrittst, kannst Du es nicht von ihm verlangen. Letztlich würde sich ja nur der Beginn der Arbeitsaufnahme etwas nach hinten verschieben. Das sollte man ja diskutieren können. Wenn mir das passieren würde, wäre es überhaupt gar kein Thema das im Sinne des Arbeitnehmers zu lösen und ihn zu unterstützen. Schließlich hätte ich selber ein Interesse, daß er zurückkommt. Schlimmstenfalls greifen m.E. aber alle sozialen Systeme und es wird sicherlich eine Möglichkeit geben das gut zu lösen. Ich denke, Deine Krankenkasse ist hier der richtige Ansprechpartner. Das ganze Problem wirkt jetzt sicherlich sehr, sehr groß. Aber viel wichtiger ist jetzt, daß entweder Deine Befunde gut sind, was alles Probleme auf einmal lösen würde, oder die Behandlung gut und schnell erfolgt. Alles andere, mit Verlaub, ist im Moment völlig nebensächlich. Das wird sich lösen. Und alle finanziellen Probleme werden gut aufgefangen, Du wirst ja nicht der einzige sein, dem das passiert. Das ist natürlich einfach gesagt und hilft Dir nicht weiter. Aber vielleicht kannst Du darüber nachdenken. vG, KL |
#2
|
|||
|
|||
AW: Verlust des Arbeitsplatzes
Liebe JeJe & KL
Ja es besteht eine probezeit von 6 Monaten und mein Frau arbeitet auch. Ich wollte es, wie Kl schon erwähnt hat, fall es sich der Befund bestätigt, mit meinem neuen Arbeitgeber mit offenen karten spielen und sie darum bitten, mich nicht zu kündigen. Und ich werde so schnell wie möglich wieder züruch zur Arbeit, sobal ich wieder einigermassen gesund bin. Wenn der Arbeitgeber mich nicht kündigt, dann habe ich kein recht auf Lohnfortzahlung, weil ich nict volle vier Wochen gearbeitet habe und somit wäre das Krankengeld fällig, oder? der Arbeitgeber geht keine verpflichtung ein, ausser dass sie mich nicht kündigen und ich wäre auch somit einigermase durch KK gesichert. Wäre auch über die KK meiner Frau gesichert, aber die Frage ist, ob die KK meiner Frau auch Krankengeld bezahlt???!! Meine Frau und ich haben gesternnacht gar nicht schlafen können und haben uns nur gedanken gemacht und nur die Fälle vors Auge geholt. Eine verdamt beschi..... und total Ausnahmesituation. Gruss |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|