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#1
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AW: "Besteuerung der EU-Rente" ?
Hallo Jimbo,
ok, jetzt sieht es gleich aus als wäre ich pingelig. Anders als bisher ist ab 2005 für die Höhe des steuerpflichtigen Anteils einer Rente nicht mehr das Lebensalter des Rentenberechtigten bei Beginn der Rente maßgebend, sondern das Kalenderjahr des Rentenbeginns. Je später die Rente beginnt, desto höher ist der Besteuerungsanteil der Rente. Im Jahr 2040 beträgt er 100 %. Darunter fallen die gesetzliche Rentenversicherung, landwirtschaftliche Alterskassen, berufsständische Versorgungswerke und private kapitalgedeckte Leibrentenversicherungen (Basis- oder "Rürup-Rente"). Bei den Rentenzahlungen aus einer privaten Versicherung handelt es sich entweder um lebenslange Leibrenten, die so lange gezahlt werden wie der Rentenbezieher oder eine andere begünstigte Person lebt, z. B. Renten aus privaten Rentenversicherungen, oder um abgekürzte Leibrenten, die zwar auch an das Leben des Rentenbeziehers oder einer anderen begünstigten Person gebunden sind, aber nur für eine bestimmte Zeit gewährt werden, z. B. private Berufsunfähigkeitsrenten . Renten aus privaten Versicherungen werden ab 2005 weiterhin mit dem Ertragsanteil besteuert. Also hier spielt das vollendete Lebensjahr des Rentenberechtigten bei Beginn der Rente die Rolle. Hallo minimops / Ulli wie Du gelesen hast, hast Du zwar zwei Renten am Laufen, aber beide werden anders versteuert. Bei der BfA-Erwerbsminderungsrente wird auf das Jahr des Rentenbeginns abgestellt. Wie gesagt, bei Beginn im Jahr 2005 oder früher sind dann 50% (2006 52%) steuerpflichtig. Bei der privaten BU-Rente wird Dein Alter im Zeitpunkt des Rentenbeginns für die Ermittlung des Ertragsanteils herangezogen. Aber steuerpflichtig ist beides. Viele Grüsse JF |
#2
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AW: "Besteuerung der EU-Rente" ?
Hallo J.F., hallo minimops/Ulli
Ich glaube bei einer privaten BU-Rente kommt es für die Besteuerung auf die Laufzeit der Rente an, da diese ja in aller Regel in ihrer Laufzeit befristet ist und nicht mit dem Alter des Rentenempfängers zu tun hat. Der Ertragsanteil dürfte sich daher meines Erachtens nach § 55 ESt-DV richten und nicht nach § 22 EStG, dies dürfte in den meisten Fällen aufgrund der kurzen Laufzeit günstiger sein. Zumindest wurde meine private BU-Rente so versteuert. Schönen Abend noch Grüsse Brigitte |
#3
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AW: "Besteuerung der EU-Rente" ?
puh. danke für die infos.
ich glaube, ich rühre mich nicht und wenn ich glück habe, dann meldet sich das finanzamt nicht bei mir ! gruss ulli Zitat:
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#4
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AW: "Besteuerung der EU-Rente" ?
Zitat:
In Zeiten der Kontenabfrage sollte man allerdings auch gar nicht erst versuchen etwas auf Dauer unter den Teppich zu kehren. Insofern muss man die Renten angeben. Dafür darf man sich dann über den recht mickrigen Behindertenpauschbetrag freuen. |
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