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Alt 13.07.2007, 23:08
J.F. J.F. ist offline
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Registriert seit: 18.04.2007
Beiträge: 1.483
Standard AW: "Besteuerung der EU-Rente" ?

Hallo freesie,

also, ich versuche die Sache zu erklären. Das Krankengeld wird ja steuerfrei ausgezahlt, Du wirst nirgends Lohnsteuer bzw Einkommensteuer als Abzug finden. Steht auch in jedem Bescheid drin. Auch der nette Satz "Lohnersatzleistungen sind bei der Steuer anzugeben". Klar, im ersten Moment bleibt das Geld auch steuerfrei, aber nur im ersten Berechnungsschritt. Das Krankengeld, genauso wie das Arbeitslosengeld, wird in einer Nebenrechnung in die Bemessungsgrundlage mit eingerechnet und verändert so den Steuersatz. Dieser nun "höhere" Steuersatz wird auf die eigentliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage, das sogenannte zu versteuernde Einkommen, angewendet.

Bei der Rente, auch bei EU-Rente, sieht das anders aus. Hier wird, da Du das Jahr 2006 als Beginn der Auszahlung angegeben hast, leider 52% der Bruttorente zum steuerpflichtigen Betrag erklärt. Da auch hier keine Lohnsteuer bzw Einkommensteuer vor der Auszahlung abgezogen werden, fliesst das Geld in voller Höhe auf Euer Konto. Und jetzt aufgepasst: Legt schon mal Geld zur Seite, denn die Nachzahlung ans Finanzamt folgt nach Abgabe der Steuererklärung, eigentlich nach der Veranlagung und Zusendung des Steuerbescheids. Da die Rentenanstalten mittlerweile die Renteninformationen an das Finanzamt übermitteln, kommt Ihr an einer Aufforderung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nicht vorbei. Das "oh, habe ich nicht gewusst" wird leider nicht akeptiert. Die Rente verändert also nicht wie das Krankengeld den Steuersatz, sondern leider die Bemessungsgrundlage.

Sodele, ich hoffe, ich habe das verständlich rüber bringen können. Wenn nicht, frage bitte.

Viele Grüsse
J.F.
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