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AW: Grundgesetz Art. 5 Abs. 1
Zitat:
Hallo Blauerschmetterling, wer sich beleidigt fühlt oder Missbrauch des Forums feststellt, findet an jedem Beitrag den Button "Beitrag melden". Persönlichen Beleidigungen gehen wir nur nach, wenn sie uns vom Betroffenen gemeldet werden - außer es handelt sich um gröbste Grenzfälle. Herzliche Grüße Marcus |
#2
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AW: Grundgesetz Art. 5 Abs. 1
Ja, lieber Markus, aber genau das ist der Punkt. Du schreibst: "nur weil hier jemand sehr bekannt ist".....ja - Jürgen ist uns seit langem bekannt, vertraut und - das weiss ich aus eigener Erfahrung - ein Mensch, auf den man "bauen" kann. Und über ihn wird sich beschwert von einer selbsternannten Kräuterhexe, die wir - außer von einigen wirren und aggressiven postings - überhaupt nicht kennen.
Bitte versuch doch, zu verstehen. Wir sind über Jahre eine Gemeinschaft. Wenn wir uns mal kabbeln oder sogar zanken, dann machen wir das unter uns aus wie erwachsene Leute. Ich jedenfalls käme nicht auf die Idee, dich oder Nicole damit zu behelligen, dass mir jemand blöd gekommen ist. Es sei denn, es wäre wirklich so unterirdisch.... Alsdann, erstmal liebe Grüße von der Jinxx |
#3
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AW: Grundgesetz Art. 5 Abs. 1
Sehr geehrter Herr Oehlrich,
es geht hier nicht um mich sondern darum was kann man tun um nicht gezielt verwarnt zu werden. Reicht es wirklich aus, wenn sich jemand beschwert? Ist also also zu unterscheiden zwischen einer subjektiven oder objektiven Beleidigung? Dann kann man im übertragenen Sinne missliebige Zeitgenossen dadurch loswerden oder diskreditieren, wenn man sich nur genug beschwert oder habe ich das falsch verstanden? Viele Grüße Jürgen |
#4
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AW: Grundgesetz Art. 5 Abs. 1
Hallo
In einem Internetforum ist die Sprachweise nicht zu vergleichen mit dem öffentlichen Leben oder mit dem Zivilrecht. Da liegt eine Abstufung vor, theoretisch gäbe es hier sonst hunderte von Prozessen die, egal auf irgendwelche Denk und Handlungsweisen aufgebaut werden könnten. Wichtig finde ich eine persönliche Belehrung die Aussagt das war nicht richtig,mit der Möglichkeit zur Stellungsnahme oder Entschuldigung bei der betreffenden Person.Der nächste Schritt wäre eine Abmahnung bei Wiederholung, Zeitausschluss, bis zum Ausschluss. Gruss Werner PS:Ist nur ein Denkanstoss |
#5
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AW: Grundgesetz Art. 5 Abs. 1
Sehr geehrter Thorax,
wenn wir eine Beschwerde erhalten, prüfen wir natürlich den Sachverhalt. Dabei spielt es keine Rolle, wie Sie Ihre Aussage gemeint haben, sondern wie ein objektiv verständiger Dritter Ihre Aussagen verstehen würde. Im vorliegenden Fall sind wir zu dem Schluss gekommen, dass die angesprochene Person, wenn sie sich persönlich herabgesetzt fühlt, nicht übersensensibel ist. Hinzu kommt, dass die Forummoderatoren keine Strafrichter sind und Straftaten aburteilen. Ihr Vorwurf, dass eine Verwarnung gleichzusetzen wäre mit dem Vorwurf einer strafbaren Handlung entbehrt somit jeder Grundlage. Ihr Drohung per Mail "Ich bedauere es außerordentlich dass es soweit kommen musste, was jetzt kommt." ändert an dem Sachverhalt überhaupt nichts. Das zeigt für mich gerade wieder, dass wir ohne Ansehen der Person handeln müssen, egal wie oft jemand droht und egal wie viele Bekannte er mobilisiert. Viele Grüße Marcus Oehlrich |
#6
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AW: Grundgesetz Art. 5 Abs. 1
Ich werde nicht mobilisiert, ich kann selbst denken.
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#7
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AW: Grundgesetz Art. 5 Abs. 1
Na Herr Oehlrich,
wenn Sie schon meine Email aus dem Zusammenhang zitieren und somit öffentlich machen, dann wäre es nur fair, wenn Sie Ihre an mich gerichtete Email ebenfalls komplett veröffentlichen, ich darf es ja leider nicht, da Kritik an Ihnen gegen die Nutzungsbedingen verstösst. Ihr Wechsel zwischen Wir und Ich läßt mich gerade überlegen was nun wirklich der Grund für das ganze Spektakel hier ist. Man darf eben niemanden einer Straftat bezichtigen, dabei spielt es keine Rolle ob er Jurist, Moderator oder sonst etwas ist. Wenn es anders wäre könnte man in der Tat unter Hinweis ich bin kein Strafrichter jeden als Mörder, Dieb, Vergewaltiger etc. bezeichnen. Aber das Wissen Sie sicher besser, da Sie ja juristiche Beratung haben. Aber selbst aus dem Zusammenhang, gibt meine an Sie persönlich gerichteten Zeilen kein Drohung her ganz im Gegenteil. Mit ganz herzlichen Grüßen auch an Ihre Gattin Ihr Thorax |
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