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AW: Recht auf Kopie vom Gutachten????
Hallo, Floh !
Da wird mal wieder eine allzu beliebte Masche der Behörden versucht. Lasse Dich bitte nicht darauf ein, denn Du hast jederzeit Anspruch auf Dein Gutachten ! Schaue bitte mal hier im SGB X (Sozialverwaltungsverfahren u. Sozialdatenschutz) und beachte besonders den § 25 Die Ämter sagen oft, dass erstellte Gutachten nicht herausgegeben werden. Dies ist falsch und Du kannst und darfst jederzeit Akteneinsicht und Gutachteneinsichtnahme fordern.
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Viele Grüße Julie Hilfe zu allen Fragen rund um die Themen ALG I u. ALG II, ARGE, Antragsabgabe usw. gibt es beim Erwerbslosen Forum Deutschland Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (B. Brecht) |
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