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Alt 11.04.2007, 20:30
Benutzerbild von Jutta
Jutta Jutta ist offline
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Beiträge: 3.314
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

@Alle,

Lest mal hier:

"Das Altersgrenzenanpassungsgesetz, in der Öffentlichkeit bekannt als das Regelwerk, das das Rentenalter auf 67 Jahre herauf setzt, passierte Ende März den Bundesrat. Von vielen unbeachtet blieb Paragraph 100, der auch die betroffenen Erwerbsminderungsrentner nun teuer zu stehen kommen könnte. Paragraph 100 besagt nämlich, dass weder verfassungswidrige Rentengesetze noch Fehler der Rentenanstalt bei der Berechnungen zu Nachzahlungen führt. Im Klartext: Pfuscht der Gesetzgeber oder schläft der Sachbearbeiter zu Ungunsten des Rentners, trägt der die Folgen. Korrigierte Berechnungen werden ausschließlich bei zukünftigen Zahlungen berücksichtigt. Das gilt natürlich auch für die Bezieher von Erwerbsminderungsrenten, wenn sie vor Gericht klagen werden."

Quelle:
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/23/0,...262455,00.html


Ich bin gespannt, wieviele Keulen uns noch erwarten. Wir haben es uns ja mit vollster Absicht ausgesucht früh in die Erwerbsminderungsrente zu gehen
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Jutta
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