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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Tja Kinder,
jetzt scheint sich was zu tun. Unser lieber Herr Münte hat da seine Finger im Spiel. Gestern in Fakt kam "Neues". Bis 30.4.2007 kann man noch Widerspruch einlegen sowie um eine Überprüfung der EU-Rente v.60 bitten. Münte ist der Meinung, daß man die RV vor zu hohen Ausgaben schützen müsse und es wird am 1.5.2007 ein neuer Gesetzestext erarbeitet oder ausgebuddelt, darin heißt es, daß bei falscher Berechnung der Rente der Empfänger keinen Anspruch auf Richtigstellung seiner Rente hat. Toll was? Aber ich würde trotzdem mal die Frist nicht versäumen. Vielleicht reicht doch jemand Komptetentes Klage ein und gewinnt. Ihr könnt auch unter ZDF.de nachhören. War gestern dran. Gruß Puppe |
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