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#1
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo Marcus,
die 900,- setzte ich pauschal an ohne etwas aufzuführen. Die Fahrkosten haben damit nichts zu tun, das ist wieder ein anderer Punkt. Die Auflistung der Fahrkosten setze ich als außergewöhnliche Kosten an mit sämtlichen Ausgaben von Arzeneimittel , Rezepten und Krankenhauszuzahlungen von mir und meinem Mann. Wir kamen bis jetzt besser als wenn wir es uns von der Krankenkasse zurückgeholt hätten, da ich auch lange Fahrten im Jahr 2005 hatte und ich sowie mein Mann beide die 240,-€ Krankenhausaufenthaltstage hatten. In der Datei die ich dir geschickt habe steht drin wieviel % man selbst zu tragen hat, richtet sich nach Einkommen im Jahr und Kinder. Viele Grüße Roswitha |
#2
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo Roswitha,
vielen Dank für die Info. Die pdf habe ich erhalten, werde Sie mal meinem Steuerberater zeigen. Noch steht mein Bescheid vom Versorgungsamt offen. Fahrtkosten kommen bei mir nicht viel zusammen... Ärzte sind alle in der Stadt... und bei 10 Besuchen a 10km gerade mal 100km. Liebe Grüße, Marcus |
#3
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo,
ich habe noch mal eine Frage... und zwar habe ich mir die sehr informative Informationsbrochüre durchgelesen. Ich habe aufgrund der 85% einen Freibetrag von 1.230,- Euro.... hier wurde aber auch was von einem Pauschalbetrag von 900,- Euro geredet, der ebenfalls angesetzt werden kann oder Nachweise... Ist es richtig, dass ich beide ansetzen kann ? LIebe Grüße Kathrin |
#4
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Zitat:
Grüße, Marcus |
#5
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo Katrin,
ab 80% kannst du die 900,-€ pauschal zusätzlich ansetzen. Hier der Ausschnitt aus dem link den ich geschickt hatte.Ich nehme an du meinst diese 900,-€. Kraftfahrzeugkosten für Privatfahrten Behinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 oder einen GdB von mindestens 70 und dem Merkzeichen "G" dürfen - unabhängig vom Behinderten-Pauschbetrag - für behinderungsbedingte Privatfahrten pauschal 3.000 Kilometer mit der Dienstreisepauschale von 0,30 Euro als außergewöhnliche Belastung absetzen, macht 900 Euro. Zusätzlich können sie krankheitsbedingte Fahrten geltend machen, die nicht mit der Behinderung zusammenhängen, beispielsweise für Arztbesuche und Heilbehandlungen. Diese Fahrten sind keineswegs - wie viele Finanzämter meinen - mit der genannten Pauschale abgegolten. Viele Grüße Roswitha |
#6
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Also hatte ich doch recht gehabt... gut zu wissen. War mir nicht so ganz sicher gewesen ob ich diese 900 Euro zusätzlich zu den eigentlichen Pauschbetrag ansetzen kann.
Vielen Dank dir ! Gruß Kathrin |
#7
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo,
weiß jemand von euch evtl. ob die Diagnose MM beim Versorgungsamt für eine höhere GdB Einstufung als 30 % genügt. Grüße Marion |
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