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#1
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AW: Op
Hi LEIDER
Du müstest Deine Frage schon genauer stellen. Denn die Erwerbsunfähig bestimmen Gutachter der med.Dienste, kann Dir hier niemand beantworten. Solltest Du den GdB meinen gibt es auch verschiedene Sichtweisen, im Regelfall: bei BSDK einfach ohne Metas GdB 80%, mit Metas 100%, bei zusätzlicher Organentnahme wie Milz oder BSD kommplett auch 100% GdB, das hat aber alles nichts mit Deiner Erwerbsfähigikeit zu tuen. gruß Jörg |
#2
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AW: Op
Hallo Jörg
Mein Kevin hat bis jetzt 100% G B H . Im Moment läuft eine Überprüfung , obwohl der Ausweis noch bis Febr.07 gilt . Kann ich , nach deiner Äußerung , damit rechnen , das er weiterhin 100% behält , weil ihm der Schwanz der BSD und die Milz fehlt . LG Christiane |
#3
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AW: Op
Hallo Christiane
die 100 % GdB wird Cevin wohl behalten - aber Dein Cevin hat meiner Meinung nach zusätzliche Merkzeichen - wie bspw. Begleitperson und an diese werden sie wohl rangehen - aber es sind wie immer die "kann" Bestimmungen. Es gibt zwar Richtlinien - aber - es gibt auch Beamte. Hoffe konnte Dir einigermaßen weiterhelfen |
#4
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AW: Op
Hallo Leider
(doofer Name) Wenn Du Dich in Hamburg operieren lassen willst, dann gehe doch ins UKE zu Prof. Izbicki. Er ist nun wirklich eine Kapazität bei BSDK. Diese Chance solltest Du nicht vertun!!! Und hinterher ab zu Dr. Klapdor. Du hast wirklich "Glück" in Hamburg zu wohnen- nutze es. LG
__________________
Katharina |
#5
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AW: Op
Hallo an alle,
im israelitischen KH bin ich für die OP schon vorgesehen. Meine Hauptfrage ist, inwieweit ich nach der OP noch arbeistfähig bin??? Danke für Antworten! leider |
#6
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AW: Op
Hi LEIDER
ich muß Dir leider mitteilen das ich kein Hellseher bin, es ist von so vielen Faktoren abhängig, Alter, Konstitution, genaue OP Folgen (das heißt Folgeerkrankungen) und und und, sorry es geht so nicht. Statistisch geht einer von 10.000 Erkrankten wieder voll arbeiten. viel Glück bei Deiner OP, Jörg |
#7
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AW: Op
hallo Jörg,
danke für deine schnelle Antwort! Es ist so,-ich habe eine Unterhaltspflicht meiner gesch. Frau und 2 lieben Jungs gegenüber. Mein Arbeitgeber bietet mir eine "hohe" Summe für einen Aüflösungsvertrag an, so ,daß meine Leute davon noch 2 Jahre gut Leben können. Darum meine Frage, ob ich überhaupt nach der OP noch arbeiten kann,-wenn ja,kann ich die Abfindung nicht in Ansrpruch nehmen. Danke! leider Wäre nett wenn jemand noch mir die Frage beantworten kann. Geändert von Leider (02.11.2006 um 10:48 Uhr) |
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