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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Lieber Thomas (und andere Betroffene, die im öffentlichen Dienst gearbeitet haben und denen eine "Betriebsrente" der VBL oder einer ähnlichen Zusatzversorgungskasse zusteht),
In einem anderen Forum (www.vsz-ev.de) werden zwei Artikel zitiert, die sich mit der Benachteiligung bei der Zusatzrente des öffentlichen Dienstes befassen, wenn man frühzeitig in EU-Rente gehen und Abschläge hinnehmen mußte. Diesen Link, der zwei Artikel enthält, gebe ich ohne Kommentar hier zur Kenntnis. http://www.123recht.net/article.asp?a=15440 "AG Karlsruhe hält die Hochrechnung zum 63. Lebensjahr in Einzelfällen für Benachteiligung" "VBL erkennt nachträgliche Änderung von Berufsunfähigkeitsrente an" Mit besten Grüßen Shalom
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Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe) "Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel |
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