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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo zusammen.
wenn die Deutsche Rentenversicherung tatsächlich Anweisung hat, Überprüfungsanträge nicht zu bearbeiten, wäre das skandalös. Für diese Fälle gibt es aber die Untätigkeitsklage. Ich bearbeite aktuell viele dieser Fälle und kann dies bislang nicht bestätigen. Allerdings wird seitens der Rentenversicherung mitgeteilt, dass eine Bearbeitung erst einmal nicht erfolgt, bis intern geklärt wurde, wie zu verfahren ist. Dies kann insofern problematisch werden, als dass das SGB eine Ausschlussfrist von 4 Jahren vorsieht, innerhalb derer Ansprüche auch rückwirkend geltend gemacht werden können. Auch wenn es meiner Ansicht nach treuwidrig ist, sich bei einem von Anfang an rechtswidrigen Bescheid auf derartige Fristen zu berufen, würde ich dennoch empfehlen, Ansprüche umgehend geltend zu machen. Betroffen sind alle, die nach dem 01.01.2001 eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhalten (prüfen: Anlage 6 des Rentenbescheids, hier Minderungs des Zugangsfaktors) und bei Rentenbezug unter 60 waren. Der Abschlag darf erst ab dem 60. Lebensjahr vorgenommen werden, für den Zeitraum dazwischen nicht. Außerdem können diejenigen betroffen sein, die Erziehungsrenten und Hinterbliebenenrenten erhalten, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Urteil steht. Weiterhin sind von der Entscheidung auch Zusatzrenten (Betriebsrenten) des öffentlichen und kierchlichen Dienstes berührt, weil die Satzungen dieser Kassen auf die entsprechenden Regelungen des § 77 SGB VI verweisen. Übrigens liegt dem Bundesverfassunggericht eine Vorlagebschluss des BSG vor bezüglich der Rentenabschläge im Allgemeinen. Hier soll geprüft werde, ob es verfassungsgemäß ist, die Abschläge, die den Vorteil der vorzeitigen Inanspruchnahme ausgleichen sollen, bis zum Lebensende von der Renten anzuziehen, da rein rechnerisch der Vorteil irgendwann ausgeglichen sein müsste. Auch hier scheint sich demnach etwas zu tun, das würde dann auch die Altersrentner betreffen. In Anbetracht der Tatsache, dass es sich hier um die eigene, lebenslange Rente handelt, und es in manchen Fällen um hohe Summen geht, die man zurückfordern kann, kann ich die Passivität einiger user in diesem Thread nicht nachvollziehen. Eindeutiger kann ein Anspruch nicht formuliert sein. Jeder muss seinen Anspruch individuell durchsetzen und nicht auf Sammelklagen (die es nicht gibt) o.ä. warten oder sich einreden, dass das alles eh nichts bringt. Der VDK und der SOVD sind gute Anlaufstellen, für diejenigen, die sich dies allein nicht zutrauen. Ansonsten kann man sich an jeden Rechtsanwalt, der mit dem Rentenrecht oder Sozialrecht vertraut ist, wenden. Ich hoffe, mich nicht allzu sehr wiederholt zu haben und danke shalom für seinen Einsatz. |
#2
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Keine Abschläge bei einer Erwerbsminderungsrente bei unter 60 Jährigen
Hallo liebe Forumsteilnehmer, ich bin 54 Jahre alt und bekomme seit dem 01.06.2006 eine Erwerbsminderungsrente. Meine Rente ist damals mit einem Abschlag (ich glaube, es waren 10,8 %) beschieden worden. Am 11.07.2006 habe ich meinen Rentenversicherungsträger (Knappschaft Bahn See) aufgrund des Bundessozialgerichtsurteil v. 16.05.2006 angeschrieben und um eine Überprüfung meines Erwerbsminderungsrenten- Bescheides gebeten. Ich habe das Aktenzeichen d. Gerichtsurteil angegeben und darauf hingewiesen, dass durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sich erwiesen hat, dass die Knappschaft bei der Berechnung meines Erwerbsminderungsrenten-Bescheides das Recht unrichtig angewandt haben. Am 14.07.2006 hat mir meine Rentenversicherung mitgeteilt: “....Eine Stellungnahme ist erst dann möglich, wenn das Urteil v. 16.05.06 schriftlich vorliegt und die Beratungen in den zuständigen Gremien der Deutschen Rentenversicherung abgeschlossen sind. Wir gehen davon aus, dass dies noch geraume Zeit in Anspruch nehmen wird. Von zwischenzeitlichen Anfragen bitten wir abzusehen. Wir werden unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen.” Am 10.08.06 habe ich die Knappschaft ein weiteres Mal anschreiben lassen, da seit Anfang August 06 das schriftliche Urteil des Bundessozialgericht v. 16.05.06 vorlag. Die Begründung meines Antrages wurde noch mal ausführlicher und umfangreicher ausgeführt, dabei kamen alle Aspekte und Begründungen des Gerichtsurteil zum Ausdruck. Außerdem bot ich der Knappschaft an, die schriftliche Urteilsbegründung in Kopie zur Verfügung zu stellen, falls der Knappschaft dieses Urteil noch nicht vorliegen sollte. Der Hinweis der Knappschaft, dass die Beratungen der zuständigen Gremien der Rentenversicherungsträger müssten zunächst abgeschlossen sein, könnte nicht überzeugen.. Trotz alledem, hat sich die Knappschaft bis heute nicht gemeldet und auf mein Schreiben reagiert. Was kann ich weiterhin unternehmen, damit der Rentenversicherungsträger auf mein Überprüfungsantrag reagiert und das Recht richtig anwendet? Muss ich tatsächlich mindestens 6 Monate warten, um eine Untätigkeitsklage gegenüber der Knappschaft erheben zu können? Für Ratschläge und rechtliche Hinweise wäre ich sehr dankbar. Grüße Klaus |
#3
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo, Klaus !
Ich war mittlerweile in dieser Angelegenheit beim Rechtsanwalt, da auch meine EU-Rente mit Abschlägen belegt ist. Von der DRV bekam ich, nachdem ich zunächst selbst aktiv wurde, die gleiche Antwort mit den Worten:"Die DRV hat eine andere Rechtsauffassung." Da platzte mir der Kragen und ich bin zum RA. Dieser hat ein entsprechendes Schreiben an die DRV verfasst und auf eine Untätigkeitsklage muss Du keine 6 Monate sondern höchstens 3 Monate warten (Auskunft des RA). Warum die in Berlin so rumeiern verstehe ich nicht (na ja, die Kassen sind wohl leer und es stellen mittlerweile 700.000 EU Rentern mehr Ersatzansprüche - damals ging man von 200.000 EU-Rentnern aus). Ich rate Dir, ebenfalls einen Anwalt aufzusuchen. Die haben das Know-How und vor allem die stärkeren Nerven. Mein RA sieht die Sache für mich positiv, d. h. die DRV wird wohl zahlen müssen und das Schöne ist, auch rückwirkend - wenn der Rentenbescheid bereits rechtskräftig ist. Ich drücke Dir die Daumen. Alles Gute Regina_Beate |
#4
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo!
Kann mir bitte mal jemand erklären wie ich bei meinem Rentenbescheid herausfinde ob ich betroffen bin? Steht da irgendwo ob ich diese Abschläge habe oder nicht? Oder haben die ALLE die unter 60 waren und nach dem1.1.2001 diese Rente bekommen haben? Bin jetzt 34 und bekomme seit dem 16.6.2004 volle Erwerbsminderungsrente. Ich hab noch nicht den Durchblick NESSI |
#5
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo Nessi,
sicherlich werden da Abschläge sein. Schau dir mal Deinen Rentenbescheid an. Dieser Bescheid enthält eine Anlage. In der Anlage wird der Zugangsfaktor (Wert der Vorleistungen) aufgeführt. Ist der Zugangsfaktor bei Dir 1,0 oder vermindert? Ein verringerter Zugangsfaktor bedeutet "Rentenabschlag". Viele Grüße selenio |
#6
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo nessie,
ich habe auch Probleme den seitenlangen Rentenbescheid zu verstehen. Wenn ich es richtig sehe, ist der Rentenabschlag dadurch versteckt, dass die Zurechnungszeit, also die Zeit bis die normale Altersrente beginnt nur bis 60 und nicht wie normal bis 65 gerechnet wurde, zumindest ist es in meinem Bescheid so. Das Wort "Abschlag" steht wohl nirgends. Gruß Thomas |
#7
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo,
ich habe auch bereits einen Überprüfungsantrag gestellt - mit der gleichen Antwort, erst wenn das schriftliche Urteil vorliegt. Liegt dieses Urteil jetzt schriftlich vor oder nicht? ich weiß es nicht. Dann würd ich mir nämlich auch einen Anwalt nehmen. Gruß Christine |
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