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#1
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AW: Einspruch für Reha-Wunschort angelehnt - was nun?
HAllo sulechris,
wenn Du diese Rehaklinik zugewiesen bekommen hast, bist Du sicher bei der LVA (jetzt DRV Land bzw. DRV BS-HAnnover) versichert. Bei denen kann man in der TAt keine Klinikwünsche mitliefern, sie werden nicht berücksichtigt, weil die LVAen eigene Häuser haben (was bei der BfA (jetzt DRV-Bund) nicht der Fall ist). Die einzige Chance wäre ein massiver Befund bzgl. einer Atemwegsproblematik, dann schickt die LV u.U. auch nach Schloß Schönhagen. Aber wie vorher hier schon gesagt: mach´aus der Reha dort das beste für Dich, sieh, was sich Dir dort bietet. Ein Klinikwiderspruch bei der LVA führt meiner Erfahrung nach meistens zu nichts - nur zu sehr strapazierten Nerven Deinerseits. Gruß von birigt
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Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein. |
#2
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AW: Einspruch für Reha-Wunschort angelehnt - was nun?
Hallo zusammen,
danke für eure Antworten! Ich werde keinen weiteren Einspruch einlegen. Die Ämter wissen Bescheid. Ich warte jetzt auf einen neuen Kliniktermin und mache das Beste draus! Herzliche Grüße sulechris |
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