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#1
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Es gibt seit dem 1.1.2001 keine EU-Rente mehr, diese wurde noch sehr viel höher angesetzt und zeigt schon gravierende finanzielle Unterschiede im Vergleich zur heutigen Erwerbsminderungsrente auf.
Eine Bekannte von mir, die weniger gearbeitet und weniger verdient/einbezahlt hat als ich, erhält mehr Rente, da sie ab Ende 2000 Rente bezieht. Rentenminderung Eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung wird gekürzt, wenn sie vor dem vollendeten 63. Lebensjahr beginnt. Die Kürzung beträgt für jeden Monat, den die Rente vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen wird, 0,3%. Der Höchstsatz, um den die Rente gekürzt wird, beträgt 10,8%. Dieser Höchstsatz kommt zustande, wenn die Rente mit dem vollendeten 60. Lebensjahr beginnt (Zeitraum 60. bis 63. Lebensjahr = 36 Monate, 36 x 0,3% = 10,8%). Beginnt die Rente noch früher, wird bei der Ermittlung des Kürzungsfaktors so getan, als würde die Rente erst mit 60 beginnen. Quelle: http://www.rententips.de/rententips/grv/em/08.php oder auch unter: http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_e067.htm
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Jutta _________________________________________ |
#2
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
danke Jutta, jetzt blick ichs auch, warum die Zurechnungszeit nur bis zum 60. Lebensjahr gerechnet wurde. Ich bin im Nov. 2001 mit 51 Jahren in Rente.
Gruß Thomas |
#3
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
@alle:
Hallo, Leute, weiß vielleicht jemand aus diesem Forum, wie es mit der Rechtmäßigkeit der 10,8%igen Kürzung der Pension bei Beamten aussieht? Die Frage ist für mich gerade aktuell, weil ich wegen Krebs/Chemotherapie und Amputation eines Unterschenkels mit 55 Jahren aus dem Dienst ausscheiden muss. Die Versetzung in den Ruhestand ist bereits angekündigt und wird wohl im nächsten Monat zugestellt. Nach bisherigem Verfahren werden 10,8% von der Pension abgezogen. Ich denke, dass die Kürzung wohl aus den selben Gründen wie bei den Rentnern entstanden ist, Genaues weiß ich allerdings nicht. Vielleicht kann hier jemand Auskunft geben!? |
#4
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
ich habe die Deutsche Rentenversicherung um Überprüfung meiner Erwerbsminderungsrente gebeten, und daraufhin die Antwort erhalten, dass die DRV eine andere Rechtsauffassung als das Bundessozialgericht hat....
Gruß Thomas |
#5
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Für erwerbsunfähige Rentner/Pensionäre, die unter 60 Jahre alt sind, ist sicher der vorläufige einschlägige Urteilstext des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16.05.2006 von Interesse. Man kann unter der u.a. Internet-Adresse den Terminbericht des 4. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16.05.2006 nachlesen.
Der Terminbericht einer Sitzung des 4. Senats des Bundessozialgerichts vom 16.05.06 umfasst neben anderen Fällen im zweiten erörterten Fall auch die VOR-Entscheidung über die NICHT-Rechtmäßigkeit des dauerhaften Prozentabschlags für erwerbsunfähige Personen, die noch nicht das 60. Lebensjahr erreicht haben. Der Terminbericht ist für uns als juristische Laien eher gewöhnungsbedürftig, die Grundbotschaft kann man jedoch auch als Normalbürger verstehen. Also hier der URL Hinweis zum Bericht des Bundessozialgerichts: www.bundessozialgericht.de Dann geht man zu: TERMINE 2006 Man sucht den Termin: 16.05.2006 In der vorletzten Spalte steht die Terminvorschau, in der letzten Spalte kann man den Terminbericht der Sitzung des 4. Senats zur entsprechenden Sitzung vom 16.05.06 anklicken. Liebe Grüße Shalom
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Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe) "Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel |
#6
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo,
inzwischen liegt das komplette Urteil des 4. Senats des BSG zum o.a. Sachverhalt in elektronischer Form vor. Nachzulesen unter: www.bundessozialgericht.de Entscheidungstexte vom 16.05.2006 : B 4 RA 22/05 R Mit besten Grüßen Shalom
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Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe) "Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel |
#7
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Maaren,
es ist nicht rührend, sondern ich finde es zur Information sehr wichtig, dass Shalom solche Beiträge für uns sucht und ins Forum setzt. Ich denke, Deine immer wiederkehrenden negativen Äußerungen hier im Forum helfen uns garantiert nicht weiter. Wir sind nicht hier um die Welt zu ändern, sondern um uns zu informieren und auszutauschen.
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Jutta _________________________________________ |
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