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  #1  
Alt 05.06.2006, 21:24
silverlady silverlady ist offline
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Registriert seit: 13.03.2006
Beiträge: 1.974
Standard AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

hallo Manu
ich habe dir in unserem Treat geantwortet

wir hauen den Krebs klein
silverlady
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  #2  
Alt 09.06.2006, 14:27
birgit1 birgit1 ist offline
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Standard AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

Hallo manu_k,

man kann Krankengeld für max. 18 Monate A-Unfähigkeit in einem Zeitraum von 3 Jahren erhalten - das können 18 Monate am Stück oder aber eben auch über diesen Zeitraum gestückelt sein. Einen Rechtsanspruch auf erreichen Ausschöpfen sieser gesamten 18 Monate hat man aber nicht. Die Krankenkasse wird je nach Stadium der Erkrankung schon früher eine Rehamaßname einleiten wollen, um seine Arbeitsfähigkeit zu prüfen, bzw. festzustellen, ob er nicht wieder rehabilitierbar, aslo dem Arbeitsmarkt zu zu führen ist.
Das Arbeitsamt ist nur zuständig, wenn er ausgesteuert wird und bis zu dem Zeitpunkt noch kein Rentenbescheid vorliegt. Aber auch das Arbeitsamt wird - weil er ja wegen A-unfähigkeit nicht vermittelbar ist - zu einem Rentenantrag anregen. Letztendlich würde dann im Prinzip, wenn er keinen Rentenanspruch hat ( hat er nicht mindesten 5 Jahre eingezalht? - Er soll sich mal mit einem Rentenversichertenältesten beraten - nicht mit einem teuren Rechtsanwalt!) das Sozialamt zuständig sein.

Gruß von birgit
__________________
Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.
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  #3  
Alt 12.06.2006, 22:31
manu_k manu_k ist offline
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Beiträge: 326
Standard AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

hallo hans,

du schreibst die beste Lösung ist ein Antarg auf volle Erwerbminderungsrente?
wer kann die bekommen, wovon hängt die ab?und wo stellt man die?

Mein Freund ist nämlich erst seid Dez. 05 angestellt bei seinem Arbeitgeber, hat sonst als Student mit dementsprechenden Tarif dort gearbeitet, hat also nie eingezahlt in die Rentenkasse.

ich möchte euch schonmal für eure Antworten danken.danke birgit und hans.
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  #4  
Alt 28.06.2006, 18:48
Ivima Ivima ist offline
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Registriert seit: 23.06.2006
Ort: Seevetal bei Hamburg
Beiträge: 4
Cool AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

Hallo Hans, auch ich werde Anfang August von meiner KK ausgesteuert.
Mein Rentenantrag auf EU-Rente läuft seit 10/05 und ist schon einmal abgelehnt worden.Ich warte auf den Widerspruchsbescheid.

Man empfahl mir privat, bei der Arge vorzusprechen, denen ich meine Situation erklärte und ein Formular in die Hand gedrückt bekam zur weiteren Bearbeitung.

In den vorherigen Berichten wird geschrieben, daß die Arge Ü-Geld bezahlen muß, andererseits wird die Sozi mit ins Spiel gebracht.

Muß U-Geld, weil mein AG keine Kündigung ausgesprochen hat, gezahlt werden oder wann muß ich zur Sozi?
Jeder spricht vom VDK, ich bin rechtschutzversichert und möchte zum Ra.

Warum ist der VDK so wichtig?
Vielleicht hat jemand schon diese Problematik hinter sich und kann zusätzlich noch etwas berichten.

Lieben Gruß Ivima
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  #5  
Alt 28.06.2006, 19:23
loulilein loulilein ist offline
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Registriert seit: 29.03.2006
Beiträge: 40
Standard AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

Hallo..............
da ich auch dem VDK beigetreten bin kann ich Dir sagen, das die Abkürzung für
Verein der Kriegsversehrten UND Behinderten (=Schwerbehinderten) steht. D.h. dieser Verein ist spezialisiert auf alle Fragen u. Probleme, die u.a. auch im Zusammenhang mit einer EU-Rente stehen. Falls ein Rentenantrag auf Ablehnung durch die BfA stößt, geben sie beim VDK Rechtsbeistand und führen mit ihren spezialisierten RA Widerspruch bis hin zur Klage beim Sozialgericht durch. Sie helfen natürlich auch weiter, wenn es z.B. um Schwerbehindertenausweis geht usw.

Ich zahle im Monat 4 Euro (kann von Region zu Region geringfügig differieren) und habe direkt Beratung.

Ich hoffe, ich konnte ein klein wenig weiterhelfen

Grüße, Loulilein
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  #6  
Alt 28.06.2006, 19:35
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.152
Standard AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

Hallo Ivama
wenn du in einer rechtschutzversicherung bist. und diese das sozialrecht mit abdeckt ist das Ok aber leider haben Rechtsschutzversicherungen oft hohe Eigenbeteildigungen und decken manche Beratungen nicht mit ab. Ich bin auch rechtsschutzversichert und beim Sozialverband ist ähnlich dem VDK. Weil ich dann auch Hilfe beim ausfüllen der Formulare habe und im Widerspruch. Sonst würde ich dann meine eigenbeteildigung 100€ zahlen und im Jahr zahle ich nur 60€ beim verband. Für einen Rechtsstreit vor dem Sozialgericht ist die Rechtsschutzversicherung bestimmt sehr gut.
So zu deiner anderen Frage: du bekommst das Geld vom AA als Nahtlosigkeitsgeld. Das heißt du hast eine ungekündigte Stelle und bist gleichzeitig arbeitssuchend aber nicht vermittelbar. Das erhälst du 12 Monate, es sei denn du bist schon alt (altersgrenze weuiiß ich nicht meine aber über 50) dann sind es 18 Monate. Dnach kommt Harz 4
drücke die Daumen, dass deine Rente durch kommt. Ich warte auch allerdings noch im Erstantrag und muß näcste Woche zu einem zweiten Gutachter
Barbara
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  #7  
Alt 29.06.2006, 05:58
yabuck yabuck ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.08.2005
Ort: zwischen Cuxhaven und Bremerhaven
Beiträge: 50
Standard AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

Hallo,

nur ein kleiner Hinweis: Sozialgerichtsverfahren sind immer kostenlos. Allerdings weiß ich nicht, ob dies Anwaltskosten mit einschließt.

Gruß
Andreas
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  #8  
Alt 28.06.2006, 19:33
loulilein loulilein ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.03.2006
Beiträge: 40
Standard AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

komisch, eben war meine erste Antwort nicht abgespeichert, deshalb zweimal...........Inhalt ist der gleiche

Hallo............VDK steht für "Verein der Kriegsversehrten und Behinderten". Sie haben Rechtsberatung natürlich auch speziell für alle Dinge, die mit Schwerbehindertenrecht u.a. auch EU-Rente zu tun haben und führen z.B. auch Widerspruch bei Ablehnung der Rente bis hin zur Klage beim Sozialgericht durch.
Ich bezahle im Monat 4 Euro Mitgliedsbeitrag.

Ich hoffe, ich konnte ein bißchen weiterhelfen.

Grüße, Loulilein

Geändert von loulilein (28.06.2006 um 19:36 Uhr)
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