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Alt 15.03.2006, 10:09
chaosbarthi chaosbarthi ist offline
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Standard AW: Wer kennt den Unterschied?

@Birgit:
Meines Wissens kann auch zum Ende einer Chemo eine AHB gemacht werden und muss innerhalb von 10 - 14 Tagen (in Ausnahmefällen bis 21 Tage) nach Behandlungsabschluss angetreten werden (sollte bei mir auch nach der Chemo beginnen). Bei der Reha max. Zuzahlung übrigens für 49 Tage.

@Sabine:
So weit ich orientiert bin, ist der Kostenträger für die AHB immer die Krankenkasse und sie muss tatsächlich über die zuletzt behandelnde Instanz beantragt werden. Wenn das bei deinem Paps das KH ist, ist die Auskunft, die du erhalten hast richtig. Allerdings kann der Antrag auch über ein angeschlossenes Tumorzentrum der Dt. Krebshilfe gestellt werden. Während der AHB-Zeit wird weiterhin Krankengeld gezahlt.

Der Kostenträger für die Reha kann sowohl die Krankenkasse als auch der Rentenversicherungsträger sein. Der Rentenversicherungsträger bietet über die Reha hinaus noch das IRENA-Programm an, ein ambulantes medizinisches Trainingsprogramm, das den Erfolg der Reha stabilisieren soll. Dieses muss innerhalb von 3 Monaten nach Reha-Ende beantragt werden und läuft dann kostenfrei über 12 Wochen. Während einer Reha, die durch den Rentenversicherungsträger finanziert wird, entfällt das Krankengeld. Für den Zeitraum wird dann Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger gewährt. Das muss dann beantragt werden und ist i.a. etwas weniger als das Krankengeld.

Nach langem Behandlungszeitraum mit ebenso langer Krankschreibung muss im Regelfall keinerlei Zuzahlung mehr geleistet werden... (es sei denn, die Freibeträge sind längst nicht ausgeschöpft) Wobei ich meine, dass bei einer Reha über den Rentenversicherungsträger, die aus dem Krankengeld heraus gestartet wird, nie zugezahlt werden muss... Diese Info aber ohne Garantie, könnte ich jetzt nicht beschwören...

LG chaosbarthi
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