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  #1  
Alt 15.02.2006, 13:27
PetraK PetraK ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Ingrid,

wollte dir nur kurz sagen, das ich dir für morgen ganz doll die Daumen drücke! Hoffentlich können sie dir beim VdK etwas Hoffnung machen! Mich würde auch mal interessieren, ob du nun für die Beratung was bezahlen sollst, denn du bist doch schon länger Mitglied!?? Melde dich bitte die nächsten Tage mal, was sie dir dort so erzählt haben.
Du hattest neulich noch mal gefragt wegen meiner Stellensuche. Es ist einfach so, dass ich dringend das Geld brauche. Ich bewerbe mich auch nur auf 400 Euro-Jobs, die nicht anstrengend sind und wo ich weniger als 3 Stunden täglich arbeiten muss. Ich hatte an mehreren Stellen im Internet die Aussage gefunden, dass man bei voller Erwerbsminderungsrente (die ich ja vielleicht gar nicht bekomme) bis zu 3 Stunden täglich arbeiten und 345 Euro dazuverdienen darf, bei teilweiser Erwerbsminderungsrente bis zu 6 Stunden und dann scheinbar auch mehr Euro. Für mich würde laut Anwalt auch noch die Berufsunfähigkeit geprüft, da ich vor 1961 geboren bin und die letzten 14 Jahre immer als Arzthelferin gearbeitet habe, wo es sehr auf Konzentration ankommt und man auch permanentem Stress ausgesetzt ist. Bei meiner letzten Stelle bekam ich nach längerer Bildschirmarbeit immer Migräneanfälle, hab ständig Patienten irgendwo vergessen, oder wollte auch schon mal die falsche Spritze geben. Deshalb suche ich jetzt eben einen ruhigeren, anspruchslosen Hilfsjob, ich denke dass ich bis zu 3 Stunden dann schaffen könnte, aber sowas gibt es scheinbar sehr selten.

Viel Glück Morgen

Liebe Grüße aus HH

PetraK
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  #2  
Alt 16.02.2006, 18:07
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Ingrid.B Ingrid.B ist offline
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Ausrufezeichen AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Petra,

danke für Dein Daumen drücken.

Viel zu früh, um genau zu sein, sogar eine halbe Stunde zu früh, war ich beim VdK und das war gut so. Denn so kam ich zu einem Rechtsanwalt, bei dem ich ursprünglich eigentlich gar nicht im Terminplan eingetragen war. Den Rechtsanwalt selbst empfand ich als sehr angenehm. Nachdem wir gesprochen und er sich einige Sachen von mir kopiert hatte, meinte er, dass es im Widerspruchsverfahren nicht schlecht für mich aussehen würde.

Allerdings musste er auf meine Nachfrage hin zugeben, dass seine Erfahrungen so aussehen, dass die vom VdK durchgeführten Widerspruchsverfahren eine Erfolgsquote von 40 bis 50 % haben. Im Klageverfahren zwischen 70 und 80 %. Ich habe mich allerdings nicht getraut, nachzufragen, was mit den 20 bis 30 % passiert, bei denen auch die Klage abgeschmettert wird.

Für das Widerspruchsverfahren muss ich 52,00 Euro bezahlen. Es ist ja auch keine Beratung mehr, sondern ein richtiges Verfahren. Wäre ich länger Mitglied, würden die Kosten geringer sein.

Jedenfalls wird der Anwalt morgen die Akten einsehen und mich dann über alles Weitere informieren.

Dass Du das Geld dringend brauchst, kann ich sehr gut verstehen. Es ist auch richtig, dass man bei einer vollen Erwerbsminderungsrente 345,-- Euro monatlich dazu verdienen kann und 2 x im Jahr sogar etwas mehr. Aber solange das Widerspruchsverfahren läuft, würde ich da an Deiner Stelle sehr sehr vorsichtig sein. Nicht, dass Dir das nachher negativ ausgelegt werden wird. Denn immerhin erfährt die Rentenversicherung durch geringfügige Beitragszahlungen von diesem Job.

Liebe Grüße aus B

Ingrid
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  #3  
Alt 16.02.2006, 18:36
malos malos ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

mir wird ganz übel wenn ich das hier alles lese. heute hab ich meinen verlängerungsantrag in den kasten gesteckt, wär die dritte verlängerung. ich glaub ab diesem jahr wirds extra schwer.

traurig das es nur noch über die psyche möglich ist.

@norma
fatique wurde bei dir nicht berücksichtigt? hab ich das richtig verstanden?

gleichzeitig musste ich ja zum arbeitsamt, ist ja auch neu. das war ein vergnügen für sich und ich glaub ich brauch drei tage um mich davon zu erholen.eine fiese sachbearbeiterin behandelte mich wie .........

drück euch allen die daumen, im vdk bin ich zum glück auch.

so langsam komm ich mir vor wie eine faule, als würde ich nicht arbeiten wollen . sicher gibt es solche auch, glaub aber das es ganz ganz wenige sind.

lieben gruß, malos
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  #4  
Alt 16.02.2006, 19:21
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Ingrid.B Ingrid.B ist offline
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Ausrufezeichen AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Malos,

wenn Du heute Deinen dritten Verlängerungsantrag in den Kasten gesteckt hast, sieht es bei Dir ja gar nicht so übel aus. Ich habe nämlich gelesen, dass jemandem, dem die dritte Rentenverlängerung gewährt wird, diese normalerweise bis zur Altersrente zusteht. Man möge mich berichtigen, falls ich da etwas falsches von mir gebe.

Sehr traurig finde ich mittlerweile, wie mit all denen umgegangen wird, denen es nicht mehr möglich ist, arbeiten zu gehen und die noch nicht einmal die Chance haben, überhaupt eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten.

Viele Grüße

Ingrid
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  #5  
Alt 16.02.2006, 20:10
Norma Norma ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo malos,

richtig verstanden...meine ausgeprägte Fatigue wurde nicht anerkannt (trotz Attest).
Ist offensichtlich aber auch überhaupt nicht bekannt bei Gutachtern und Rentenversicherungen. Weder das Wort noch die Bedeutung...geschweige denn die Auswirkungen.

@ Ingrid B.:

schön wäre es ja, wenn jede 3. Rentenverlängerung sofort bis zur Altersrente gewährt würde.
Leider leider ist DAS aber wohl nicht richtig.

Mir wurde gesagt, dass es bis zu 9 Jahren befristete Renten sind und ab DA nur noch dann weiter genehmigt wird, wenn man sich in psychologische Behandlung befindet. Den Sinn verstehe ich auch nicht, es soll aber SO in den Richtlinien der BfA stehen.
Diese Richtlinien sollen auch online eingestellt sein, nur habe ich diesen Passus immer noch nicht gefunden. Über Hilfe beim Suchen würde ich mich freuen!

Liebe Grüße
Sybille
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  #6  
Alt 17.02.2006, 08:11
malos malos ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Norma,

ich glaub auch das Fatique sich noch nicht rumgesprochen hat in die Räume der Gutachter. Obwohl sogar Broschüren darüber nun sogar bei meinem Hausarzt ausliegen. Vielleicht sollte ich so eine zum Gutachtertermin mitnehmen.

Ich hatte beim ersten Mal 18 Monate, dann zwei ganze Jahre und nun schwebt das Schwert wieder über mir. Ich bin auch 2001erin, wie du. Ich kann nur immer wieder empfehlen sich die Seite vom rentenburo durchzulesen, weiss nicht ob ich hier verlinken darf. Du hast die ja auch schon oft empfohlen.

Ja liebe Ingrid, da hat Norma leider Recht. Das ist nicht mehr so mit der Dauerrente beim dritten Mal, bis zu 9 Mal ist korrekt. Dies auch nur wenn du Rente wegen voller erwerbsminderung bekommst, also bis 3 Stunden arbeitsfähig. Ich hab nur wegen teilweiser Erwerbsminderung, da können die Verlängern wie sie wollen und so oft sie wollen. Bekomm zwar trotzdem die volle, dies aber auf Grund der Lage am Arbeitsmarkt.

Es kommt wirklich nur noch auf diese Gutachtertypen an und ihre Fangfragen. Auch wie deren Wochenende war und wie ihr Leben im allgemeinen so läuft, inklusive Laune. Es ist widerlich wie man sich überall behandeln lassen muss. @Norma, ich hatte deinen Bericht im Medizin-Forum gelesen, schrecklich.

Jemand aus unserer Gruppe hatte auch grad dritte Verlängerung und einen sehr gemeinen Gutachter. Dann noch die Fangfrage ob sie frisch kocht oder aus der Dose ist. Natürlich hat sie frisch geantwortet, dummer Fehler. Wer Gemüse schnippeln kann der kann auch leichte Büroarbeiten machen. So wird das ausgelegt. Nundarf sie wieder arbeiten gehen und ist VOLL arbeitsfähig beschrieben worden. Sie ist alles andere als das.

Passt schön auf was ihr antwortet, traurig aber leider wahr.
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  #7  
Alt 17.02.2006, 09:38
22.05.05 22.05.05 ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo !

Ich glaube, ich muss hier mal war richtig stellen.

1.) Früher (vor 2001) war es so, dass Renten wegen BU/EU max. 3x für 3 Jahre (= 9 jahre) befristet werden konnten, dann wurden sie i.d.R. unbefristet weitergezahlt. (also schon gar nicht 9x befristet).

2.) Weiterhin gibt es diese interne Regelung NICHT, dass nach 9 Jahren Rente nur dann weitergezahlt wird, wenn man sich in psychologischer Behandlung befindet (kein Wunder, dass es nicht zu finden war)

3.) Die Regelung ist folgendermaßen : Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind IMMER zu befristen (seit 2001 = Rechtsänderung) es sei denn, es handelt sich um ein unheilbares Leiden und aufgrund der weitern Umstände (Lebensalter etc.) ist eine befristete Rente unsinnig.
Dabei kommt es nicht auf die Art der Rente an (teilweise/volle Erwerbsminderung). Jede kann kann befristet/unbefristet gezahlt werden.


Zum Schluß noch ein kleiner Denkanstoss, wobei ich gleich anmerken möchte, dass ich mir in keinster Weise anmaßen werde, den Gesundheitszustand der einzelnen Poster zu beurteilen.

Es ist nicht immer nur ein schlechtes zeichen, wenn Renten nur befristet gezahlt werden.
Angenommen bei einer 40 Jährigen Brustkrebspatientin würde eine voll EM-Rente unbefristet bewilligt werden. Welche Auswirkungen hätte das auf die Psyche? Der Patientin würde evtl. die Hoffnung genommen, jemals wieder gesund zu werden, ja würde sie sich Gedanken machen, was wohl in dem entscheidenden Gutachten steht.
Auch halten die Ärzte es manchmal für angemessen, dass sich der Versicherte nach dem Bezug einer Rente wieder in das Erwerbsleben eingliedert und damit der soziale Rückzug gestoppt wird, weil das nach Meinung der Ärzte für den Heilungsprozess besser ist, als immer nur zu Hause zu sein.

Leider werden seit der Rechtsänderung 2001 Arbeitsmarktlagen nicht mehr berücksichtigt. D.h. für den Versicherten ist arbeiten gehen evtl. besser, aber
ob er auch einen Job findet, wird nicht berücksichtigt.

Das nur als kleiner Wink in eine andere Richtung, es ist keine Pauschal-Verurteilung und sollte auch nicht als solche aufgefasst werden, denn natürlich trifft die o.a. Ausführung nur auf Patienten zu, die gesundheitlich einigermaßen stabil sind.

Nadja
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  #8  
Alt 27.02.2006, 11:57
Benutzerbild von InJa
InJa InJa ist offline
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Ort: im Bärenland
Beiträge: 19
Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

liebe norma,
wüte nur weiter durch's leben.
trotzdem wünsche ich dir
(und all den anderen die um
ihre rente kämpfen)
das du, ohne schwierigkeiten,
so berentet wirst
wie du es gerne hättest.
mit dem dezenten hinweis
wofür dieses forum da ist
hast du natürlich recht.
__________________
Älter zu werden ist die einzige möglichkeit länger zu leben !

Geändert von InJa (27.02.2006 um 12:18 Uhr)
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