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Alt 25.08.2005, 20:31
SilkeG SilkeG ist offline
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Registriert seit: 15.08.2005
Beiträge: 14
Standard AW: keine versicherung

An Christine R.:


Ich kann mich Thorax, SaNE und Chancy nur anschließen: auch meiner Meinung nach ist das ist BETRUG!

Ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ist durch eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt bedingt. Freunde oder Verwandte für knapp über 400,-€ zu beschäftigen um sich eine Versicherung zu erschleichen, finde ich dreist.

Welcher „normale“ Arbeitgeber würde einen (schwer-) kranken Arbeitnehmer einstellen?

Krankenkassen haben die Möglichkeit in Verdachtsfällen die Versicherungspflicht anzulehnen. Durch Arztanfragen bzw. Verdienstbescheinungen fallen solche Betrugsfälle gelegentlich auf und werden spätestens dann genauer unter die Lupe genommen.

Menschen, die sich für eine private oder gar keine Versicherung entschieden haben, haben sich BEWUßT gegen die Solidargemeinschaft entschieden und müssen jetzt mit den Konsequenzen leben.

Es kann doch nicht sein, dass diese Menschen 6 Wochen lang ( während der Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers ) minimale Beiträge zahlen und dann bis zu 18 Monate Krankengeld beziehen und die Solidargemeinschaft dann noch die Behandlungskosten zu tragen hat.

Für Beschäftigungsverhältnisse unter Ehegatten müssen übrigens besondere Vorsetzungen erfüllt sein und werden von vornherein besonders von den Krankenkassen und den Rentenversicherungsträgern überprüft.
Sollte die Krankenkasse die Versicherungspflicht anerkennen, sollte man unbedingt die Zustimmung der Agentur für Arbeit einholen. Die ist dann 5 Jahre an die Versicherungspflicht gebunden und kann rückwirkend den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht verwehren.


An Clara:


Eine kostenlose Familienversicherung ist nur möglich, wenn

• Deine Mutter Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist,
• Dein Vater sein Gewerbe abgemeldet hat und
• Dein Vater über keine Einkünfte von über 345,-€ bzw. 400,-€ monatlich verfügt.


An sabine 3:


Wenn Dein Mann mit einem Anspruch auf Krankengeld bei der AOK krankenversichert war, dann wäre er spätestens ab dem 43. Tag beitragsfrei gewesen.


An nadine f.

Mein -völlig legaler- Tipp für Deinen Schwager: wendet Euch an das Sozialamt; dieses kann im Rahmen der Krankenhilfe die Kosten tragen. Einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II wird Dein Schwager nicht haben, da er zur Zeit nicht erwerbsfähig ist.
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