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Alt 20.04.2005, 22:42
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wiedereingliederung nach Urlaub ?

Hallo Sternchen,

meine Beobachtungen hinsichtlich Schwerbehindert und Kündigung sind nicht gerade ermutigend. :-(

Es stimmt zwar, dass eine Kündigung nur mit Einverständnis des I.-Amtes erfolgen kann, aber... leider wird dieses Einverständnis für meine Begriffe viel zu oft gegeben. :-(

Sicher ist also niemand mehr, trotz Schwerbehindertenausweis.

Ich würde mich übrigens auf keinen Vorschlag vom Chef einlassen, denn nur du und dein Arzt sollten entscheiden.

Auch die 10 Tage alten Urlaubsanspruch würde ich persönlich gerne fallenlassen...auch wenn das doof ist.

Ich weiß schon, warum ich mich während der AU-Zeit nie am Arbeitsplatz habe sehen lassen...denn dann wäre mit Sicherheit auch so etwas Dummes bei rumgekommen und darauf konnte ich verzichten. ;-)

Nach dem Urlaub wieder krank schreiben lassen...geht kaum gut.
Dein Arzt würde da wohl etwas blöd aus der Wäsche schauen.

Deshalb mein Vorschlag: solange es geht, noch zu Hause bleiben, dann Wiedereingliederungsantrag stellen und langsam anfangen.

Den Urlaub dann nehmen, wenn es dir genehm ist und nicht dem Chef...

Liebe Grüße
Norma
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