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Alt 22.11.2004, 18:29
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Widerspruch gegen Streichung des Sterbegeldes

Hallo zusammen,

ich bin es noch mal. Hab gerade nochmal im Internet nachgesucht und diesen Link gefunden:

http://www.boorberg.de/frame_content.../artikel/52597

Hab den Text aber schon mal hier eingefügt:

"Totgesagtes Sterbegeldlebt möglicherweise noch

Trotz der Absicht des Gesetzgebers, das Sterbegeld aus dem gesetzlichen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung herauszustreichen, muss diese Zahlung eventuell auch im Jahr 2004 noch von den Kassen erbracht werden.
Dem Gesetzgeber könnte ein handwerklicher Fehler bei der entsprechenden Gesetzesänderung unterlaufen sein.

Jedenfalls ist beim Sozialgericht Duisburg (Az.: S 11 KR 133/04) ein entsprechendes Musterverfahren anhängig.

Personen, die im Familienkreis im Jahr 2004 einen Todesfall als Angehörige zu beklagen hatten, ist anzuraten, bei Ablehnung der Auszahlung des Sterbegelds seitens Krankenkasse Widerspruch einzulegen und insoweit auf dieses anhängige Verfahren zu verweisen.Nur Betroffene, die ihren Fall durch Rechtsmittel »offen halten«, haben die Chance, später bei einem positiven Ausgang des Verfahrens das Sterbegeld ausbezahlt zu erhalten."

Na, dann haben wir doch das Aktenzeichen, oder???

Hoffe, Stephan, das bringt dich auch weiter.Auch ich hatte das Gefühl, daß unsere Krankenkasse mich so richtig abwimmeln wollte.

Viele Grüße
Irene
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