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Alt 13.08.2017, 17:15
Heribert Heribert ist offline
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Beiträge: 173
Standard AW: Rektum-Ca Schwebi

Hallo Polly,

bei einem Karzinom wird grundsätzlich von einer mindestens 50 %igen Schwerbehinderung ausgegangen, deren Dauer auf 2 bis 5 Jahre oder auch auf Dauer festgelegt werden kann.

Bei einem Rektumkarzinom kann die Einstufung des Grades (%) deutlich höher ausfallen, je nach dem ob ein rückverlegbares oder endständiges Stoma angelegt wurde oder weitere Behandlungen in Form von z.B. Chemotherapie erforderlich werden. Dabei behält sich der Gesetzgeber eine Nachbeurteilung vor, eine sog. Heilungsbewährung. Es ist aber auch möglich, den Grad der Behinderung gleich auf Dauer festzulegen.

Die Festlegung erfolgt rückwirkend mit dem Datum der Antragstellung.

Gruß Heribert
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