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  #1  
Alt 04.10.2016, 09:21
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.243
Standard AW: Nicht histologisch abgesicherte Diagnose, Arzt verklagen?

Lieber Sonnenjunge,
die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet ihren Versicherten zu helfen, wenn der Verdacht auf einen Behandlungsfehler besteht. Bitte wende Dich an Deine Krankenkasse, sicherlich ist es günstig, hierbei zu einem Dienststellenleiter zu gehen.
Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) erstellt Gutachten,die für den jeweiligen Versicherten kostenlos sind.
Außerdem sind die Ärztekammern Ansprechpartner. Gib mal bitte in eine Suchmaschine den Begriff Ärztekammer und den Namen Deines Bundeslandes ein.
Es ist wichtig, sich ausführlich beraten zu lassen, inzwischen gibt es auf Medizinrecht spezialisierte Anwälte.
Du hast das Recht auf Kopien von Deiner Patientenakte. Dafür musst Du allerdings die Kosten übernehmen, dies ist gesetzlich festgelegt.

Hier noch ein Link zur entsprechenden Webseite des Bundesgesundheitsministeriums:http://www.bmg.bund.de/themen/praeve...ngsfehler.html

http://www.zdf.de/volle-kanne/was-tu...r-6598350.html

LG
Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (04.10.2016 um 09:27 Uhr) Grund: Link ergänzt
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  #2  
Alt 05.10.2016, 08:13
Mathias974 Mathias974 ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.06.2013
Ort: Bremen
Beiträge: 279
Standard AW: Nicht histologisch abgesicherte Diagnose, Arzt verklagen?

Hallo Sonnenjunge,

da ich selbst an beiden Krankheiten leide, sowohl Krebs als auch chronischer Sarkoidose, kann ich nur sagen das der Befund Sarkoidose hätte untermauert sein müssen.
Dafür wird immer der ACE Wert bestimmt, T2 und T4 Helferzellen und vor allem eine Bronchoskopie mit Lavage. Dadurch werden Proben gewonnen und entnommen.
Ich finde es erschreckend das man so lange falsch gelegen hat und wünsche dir alles Gute für deine weitere Behandlung.


LG
Mathias
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