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Alt 01.08.2002, 22:42
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard PET Kostenübernahme durch Krankenkassen

Hallo Amazone,

auch bei mir wurde eine PET-Untersuchung trotz eines verdächtigen Befundes abgelehnt (SBK) mit der Begründung, die Übernahme der Kosten wäre vom Gesetzgeber verboten und mit Strafen für die KK
verbunden. Der Gesetzgeber ist der Meinung, die PET-
Methode gehöre zu den nicht gesicherten Diagnoseverfahren.
Ich werde mir jetzt schweren Herzens die Untersuchung selber bezahlen (wie so vieles!!).

Trotzdem alles Gute
Brigitte
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