Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 14.10.2015, 20:57
Benutzerbild von northdakota
northdakota northdakota ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 14.10.2015
Ort: Köln
Beiträge: 23
Standard AW: Selbständig, Krankengeld, KSK und arbeiten

Bei mir besteht auch dieselbe Sachlage. Selbständig, freiwillig bei gesetzlicher Kasse versichert, erst nach 6 Wochen KG und leider auch seit Sept. 2015 Brustkrebsdiagnose. Ist eine totale hirnlose Gesetzgebung. Statt sich in der prekären finanziellen Situation ein Stück weit selber zu helfen, wäre der eine Aspekt. Der andere wäre, dass man ein Stück weit Normalität durch zwischenzeitliches Arbeiten wiedererlangen könnte. Das würde sich auf den Heilverlauf günstig auswirken.
Ist aber nicht so. Leg dich in die Ecke, dann kannst du das bischen Geld kassieren. Als hätten wir nicht schon genug Probleme....

Habe ich die Sachlage aber richtig verstanden, dass bei Selbständigen, die die 6 Wochen nach Krankschreibung NICHT gearbeitet haben und dann KG bekommen und dann aber ein Weile arbeiten und erneut krankgeschrieben werden, die Bezahlung fortgesetzt kriegen? In der Zeit der Arbeit spricht man ja vom "ruhen" des KG und die Zeit wird auf die 78 Wochen angerechnet. Mich interessiert da im Moment, ob das in diesem Fall nicht auf null gedreht wird, also 6 Wochen wieder warten auf KG-Zahlung.

Ich warte mit Freude auf Antworten dieser tollen "Spezialisten" hier, die es scheinbar besser blicken als manch KK-Mitarbeiter. Vielen Dank

Geändert von northdakota (14.10.2015 um 21:10 Uhr) Grund: weitere Gedanken dazu
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 14.10.2015, 22:43
Benutzerbild von Panda72
Panda72 Panda72 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 27.08.2014
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 262
Standard AW: Selbständig, Krankengeld, KSK und arbeiten

Ich weiß zwar nicht, ob Du das mit den tollen Spezialisten wirklich ernst gemeint hast - klingt so ironisch, aber gut: Hier zwei Links. Ich bin allerdings echter Laie. Geh mal zur Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. Die können Dir weiterhelfen.


https://de.wikipedia.org/wiki/Entgel...Krankheitsfall

Und

§ 44 ff SGB V

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/44.html

Ich bin nicht selbstständig, habe aber immer zwischendurch gearbeitet. Das war immer ein Kampf, aber es ging. Die Tage wurden aufaddiert. Eine LÜCKENLOSE Krankschreibung (da darf dann auch nicht ein Tag dazwischen sein), ist aber immer einfacher und besser zu regeln. Auch nachher im Krankengeldbezug. Da wird es kompliziert. Mich hat das immer einige Stunden am Schreibtisch gekostet, aber die Arbeit hat mir gut getan.

Gruß
Panda
__________________


Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 15.10.2015, 13:24
Benutzerbild von northdakota
northdakota northdakota ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 14.10.2015
Ort: Köln
Beiträge: 23
Standard AW: Selbständig, Krankengeld, KSK und arbeiten

Hallo Panda
vielen Dank für deine Mühe. Ich habe das wirklich nicht ironisch gemeint, sondern habe schon viele tolle Anregungen hier im Forum bekommen. Das ist so wichtig, wenn Frau so eine Sch... Krankheit kriegt. Ich werde mich bemühen eindeutiger zu schreiben.
Alles Gute!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:59 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55