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AW: 1.Reha ,bloss wohin??
Liebe Jessy,
die Rentenversicherung und auch die Krankenkasse haben laut Sozialgesetzbuch eine Beratungspflicht, außerdem müssen sie Anträge auf Leistungen, für die sie keine Leistungspflicht besitzen, an die zuständige Stelle weiterleiten. Dafür ist eine Frist von 14 Tagen vorgesehen. Zitat:
Warum nicht, wenn die Klinik gut ist? Die Kasse oder die RV zahlen die Fahrtkosten. Liebe Lexa, es gibt an der Ostsee gute Kliniken für deine Erkrankung, von Berlin aus ist es auch nicht so weit zu fahren. Tschüß Elisabethh. |
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