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#1
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AW: krank sein nicht anerkannt von KK?
Hallo Ulrike,
bist du rechtsschutzversichert? Dann könntest du einen Fachanwalt für Sozialrecht einschalten, damit er sich da reinhängt. Wenn du nicht krankgeschrieben bist, aber auch nicht arbeiten kannst, könnte es für dich evtl. Übergangsgeld geben bis dann irgendwann die Rente durch ist - und das kann dauern! Lass dich am besten auch umgehend vom Arzt zusätzlich krankschreiben. Du musst dich da wirklich richtig beraten lassen, ist glaube ich eine verzwickte Sache. Viel Erfolg! Monika Geändert von monika100 (03.07.2014 um 20:52 Uhr) |
#2
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AW: krank sein nicht anerkannt von KK?
Hallo ulrikes,
ich fürchte, du wirst in diesem Fall -rein rechtlich korrekt - von allen Seiten im Stich gelassen. Sprich, du bekommst KEIN Geld. Dass die Arbeitsagentur deine Krankheit widerspruchslos akzeptiert, ist kein Wunder - sie müssen ja nichts für dich zahlen, wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Die Krankenkasse zahlt nur, wenn du nachgewiesenermaßen krank bist - und du hast leider versäumt, eine AU Bescheinigung einzureichen. Übrigens ist das ein beliebtes Spiel bei den Krankenkassen, wenn die AU Bescheinigung nur einen Tag zu spät kommt, stellen manche sofort die Zahlung ein. Eine EM Rente "nehmen" kannst du nicht so einfach, der Antragsweg ist lang und manchmal sehr beschwerlich. Viele Antragsteller - auch mit Krebs - bekommen ihre Rente sogar erst, nachdem sie geklagt haben. Ganz ganz wichtig für dich ist jetzt zuerst die Klärung deiner Krankenversicherung. Bist du verheiratet? Ist dein Mann gesetzlich krankenversichert? Dann schau, dass du familienversichert bist. Denn sonst bist du NICHT krankenversichert und müsstest dich ggf. selbst privat versichern. Ich drück dir ganz fest die Daumen. Liebe Grüße Lalelu |
#3
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AW: krank sein nicht anerkannt von KK?
Hallo Ulrikes,
ich bin der Meinung, dass in einem solchen Fall die Agentur für Arbeit weiter für Dich zuständig sein könnte, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Leistung nennt sich dann "Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit" oder "Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld". Sicher kannst Du hier im KK mit dem Suchwort "Nahtlosigkeitsgeld" einige Fälle dazu finden.
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lg, Petra |
#4
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AW: krank sein nicht anerkannt von KK?
Hallo, PetraS61,
gibt es das auch für einen Zeitraum nach der Reha, in welchem der Rentenantrag noch nicht gestellt wurde, siehe Ausgangssituation? |
#5
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AW: krank sein nicht anerkannt von KK?
Hallo Cecil,
ja, das gilt, wenn der Medizinische Dienst der Arbeitsagentur festgestellt hat, dass einer in den nächstn 6 Monaten nicht arbeitsfähig ist. Geht einher mit der Aufforderung innerhalb der nächsten 2 Monate einen Antrag auf Erwerbsminderungs-Rente zu stellen. Zu mir ein kleines Update: Nach dem ich von den Problemen mit den unterschiedlichen Auffassungen zu Krankschreibung wusste, habe ich mir direkt zum 1.7. eine Folgebescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit beim Doc geholt und selbiges an die KK geschickt. Die prüfen jetzt, was sie machen können. Am 3.7. habe ich auch einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt und last-und-hoffentlich-least habe ich einen Antrag beim Jobcenter auf Hartz4 gestellt. D.h. jetzt sind 4! verschiedene Medizinische Dienste dabei meine Arbeitsfähigkeit einzuschätzen. Etwas chaotisch, aber ich hoffe, dass soziale Netz ist jetzt fest genug geknüpft. Artig wie ich bin, habe ich auch allen Bescheid gesagt, dass überall Anträge laufen und ich sie sobald eine Entscheidung gefallen ist, informieren werde. Momentan hilft nur Tee-trinken und abwarten,was wird. Ulrike |
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